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Frage von Daniel T. •

Frage an Jens Dietrich von Daniel T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Dietrich,

auf die Frage "Eingetragene Lebenspartner sollen Kinder adoptieren können" im "Kandidaten-Check Bundestagswahl 2013" antworteten Sie, dass Sie dies ablehnen,führten jedoch nicht aus, warum.

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (engl. United Nations Declaration on Sexual Orientation and Gender Identity) wurde am 18. Dezember 2008 auf Initiative Frankreichs und der Niederlande der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt und verurteilt die staatliche Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Deutschland hat dieses abkommen ebenfalls unterzeichnet.

Am 17. Juni 2011 fasste der UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution A/HRC/17/L.9/Rev.1 erstmals einen Beschluss zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung sexueller Minderheiten.
Es gibt seit mehreren Jahren Bestrebungen, den Artikel 3 GG um die sexuelle Identität zu ergänzen.

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt...

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Antwort von
AfD

Guten Tag Herr Tschada,

bei dieser Entscheidung ist für mich das Kindeswohl ausschlaggebend. Ein Kind wird von Mann und Frau gezeugt und hat daher im Normalfall eine männliche und eine weibliche Bezugsperson.

Im Falle einer Adoption ist die Abweichung von dem Normalfall so groß, dass der Staat sich um einen Ersatz bemüht. Daher halte ich es für geboten, dass der Staat dem Kind einen Ersatz bietet, welcher dem natürlichen Normallfall so nahe wie möglich kommt.

Soweit ich das sehe, spielt das Kindeswohl in den von Ihnen zitierten Erklärungen keinerlei Rolle.

Mit den besten Grüße

Jens Dietrich

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