Frage an Jens Bullerjahn von Friedrich H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bullerjahn,
in Sachen Rasterfahndung auf mögliche Kirchenmitglieder scheinen Ihnen doch einige Informationen zu fehlen:
Die Fragen rund um die Kirchensteuer rühren laut unserer Verfassung nur die Bundesländer. Sie sind also nicht auf Bundesebene zu lösen.
Es geht nicht um Vorgänge nach der Wende, sondern um Vorfälle, die jetzt, also 16 Jahre nach der Wende stattfinden und immer mehr zunehmen. Das Problem hat sich also keineswegs gelöst.
Es handelt sich durchaus um eine Verfolgung: sie erfolgt systematisch und sehr hartnäckig und wird von den Betroffenenen als sehr schmerzlich und bedrohlich empfunden. Wie würden Sie denn solche Vorgänge bezeichnen?
Ihr Hinweis auf den Rechtsweg, der den Betroffenen zur Verfügung stehe, kann doch wohl nur als zynisch bezeichnet werden - vor allem, wenn Sie auf der Ebene einfacher möglicher Gesetzesänderungen keinen Handlungsbedarf erkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
auf Ihre Erwiderung zur Antwort auf die Frage von Herrn Reth möchte ich wie folgt antworten:
1. Wir haben keine Informationen darüber finden können, dass in Sachsen-Anhalt wegen Zahlungsaufforderungen der Kirchensteuer weiterhin Personen "systematisch" oder "hartnäckig" verfolgt werden. Von einer Rasterfahndung kann ebenfalls keine Rede sein. Es ist Fakt, dass es in Sachsen-Anhalt in der Zeit unmittelbar nach der Wende zu zahlreichen Fällen gekommen ist, in denen Bürgerinnen und Bürger von den Finanzbehörden angeschrieben wurden. Das Problem habe ich in meiner Antwort vom 15.3. an Herrn Reth bereits geschildert.
2. Sie werfen mir vor, nicht genug informiert zu sein. Sie und Herr Reth können ja die Ihnen bekannten Fälle, in denen Menschen in Sachsen-Anhalt weiterhin wegen unrechtmäßiger Zahlungsaufforderungen in Bedrängnis gekommen sind, der Landtagsfraktion kundtun. Dies aber über dieses Forum zu tun, ist nur bedingt sinnvoll. Es ist übrigens auch kein guter Stil, jemandem etwas vorzuwerfen, was er gar nicht kennt.
3. Die Weise, wie Bürgerinnen und Bürger von Behörden bedrängt werden, so wie Sie es schildern, kann natürlich nicht gut geheißen werden. Ich wünsche den betroffenen Personen, dass sich ihre persönliche Situation schnell normalisiert und dass sie die Möglichkeit uneingeschränkt in Anspruch nehmen können, den Rechtsweg zu beschreiten. Den Vorwurf des Zynismus weise ich hiermit entschieden zurück. Ich erkenne zudem keinen Zusammenhang zwischen der Möglichkeit, sich der rechtsstaatlichen Mittel zu bedienen, und der Frage, ob eine Gesetzesänderung vonnöten sei. Sie suggerieren damit, dass sich die staatlichen Behörden bewusst in einem rechtsfreien Raum bewegen, indem sie die vom Grundgesetz verbrieften Freiheits- und Grundrechte permanent und systematisch verletzen.
MfG
J. Bullerjahn