Frage an Jens Bullerjahn von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bullerjahn,
Kirchensteuernachzahlungen für die Zeit nach einem Kirchenaustritt! Mit dieser Forderung werden insbesondere Ostdeutsche konfrontiert, die der berechtigten Auffassung sein können, der Kirche nicht mehr anzugehören. Einzelheiten dazu finden Sie unter www.kirchensteuern.de oder www.humanismus.de.
Der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern und der Humanistische Verband fordern, den Kirchensteuereinzug durch den Staat zu beenden. Dies ist leider kurz- und mittelfristig nicht durchsetzbar.
Im Hinblick auf die Mitverantwortung des Bundes und(!)
der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die von der Kirche verfolgten Ostdeutschen einsetzen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen berühren in der Tat ein Gebiet, das entweder auf Bundesebene oder im Konzert aller Bundesländer gelöst werden kann.
Es hat nach der Wende 1989/90 Fälle gegeben, bei denen Bürgerinnen und Bürger der neuen Länder nicht wussten, dass sie noch Mitglied in einer der Kirchen waren, zumal in der DDR ein Austritt meistens nicht behördlich bestätigt wurde. Sie wurden hernach mit Kirchensteuer(-nach-)zahlungen konfrontiert. Dieses Problem hat sich aber in den Forlgejahren weitgehend gelöst, so dass von einer "Verfolgung" Ostdeutscher durch die Kirchen nicht gesprochen werden kann. Wenn es heute noch solche Fälle gibt, dann stehen den betroffenen Personen nach wie vor die jedermann verbrieften Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen unrechtmäßige Entscheidungen auf verwaltungsbehördlicher Ebene zur Wehr zu setzen. Ihrer Fragestellung entsprechend antworten wollend, sehe ich keinen umittelbaren Anlass, diesbezüglich legislativ vorgehen zu müssen.
MfG
J. Bullerjahn