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Frage von Dirk P. •

Frage an Jens Bullerjahn von Dirk P. bezüglich Innere Sicherheit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages müssen und wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Glücksspielregulierung treffen. Nach den derzeitigen öffentlichen Verlautbarungen wollen einige Länder für eine Fortsetzung des Modells des Glücksspielstaatsvertrages mit einem ausschließlich staatlichen Angebot bei bestimmten Lotterien und Sportwetten eintreten, während andere Länder die Zulassung privater Anbieter (nur) im Bereich der Sportwetten prüfen. Diskutiert wird offenbar auch die Frage, ob und ggf. wie die bisher bundesrechtlich geregelten Geldspielautomaten und die sog. Pferdewetten in den Anwendungsbereich des Glücksspielrechts der Länder aufgenommen werden sollen und ob das bestehende generelle Verbot des Glücksspiels im Internet gelockert werden soll.

Dazu meine Fragen:
1. Für die Verfolgung welcher Ziele würden Sie sich bei einer von Ihnen geführten Landesregierung im Bereich der Glücksspielregulierung einsetzen ?
2. Für welche der diskutierten Varianten (staatlich getragenes Monopol, nicht staatlich getragenes Monopol, quantitativ und qualitativ begrenztes Konzessionssytem, nur qualitativ begrenztes Angebot) würden Sie sich einsetzen ?
3. Halten Sie Unterschiede der Varianten im Bereich der jeweiligen Glücksspiele (Spielbanken, Sportwetten, Lotterien, Geldspielautomaten) für geboten und - wenn ja - für welche Variante bei welcher Glücksspielart würden Sie sich einsetzen ?
4. Würden Sie das generelle Verbot des Glücksspiels im Internet lockern und - wenn ja - bei welcher Glücksspielart ?
5. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund seine bisherigen - im Vergleich zu den Ländern unterschiedlichen - (Teil-)Regelungen zu Geldspielautomaten und Pferdewetten aufgibt, damit die Länder in eigener Kompetenz über eine umfassende Glücksspielregelung entscheiden können ?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank !

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Antwort ausstehend von Jens Bullerjahn
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