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Frage von Ralf S. •

Frage an Jens Brandt von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brandt,

2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegründet, der neue Würzburger Oberbürgermeister Rostenthal hat diese auch für die Stadt Würzburg angekündigt. Ist es nicht endlich an der Zeit, auch auf bayerischer Landesebene eine solche Anlaufstelle für Diskriminerungsopfer, Informationssuchende und Prävention zu schaffen? Die nicht schier endenden Anfragen auf Bundesebene bekräftigen mich in dieser Forderung. Ich bin mir sicher, auch in Bayern gibt es auch in Zeiten des AGG tagtäglich Diskriminerungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung.

Das AGG ist natürlich vorrangig auf europäischer bzw. Bundesebene verortet. Dennoch haben auch die Länder hier ihre Zuständigkeiten, ihre Spielräume und befinden sich somit in der Pflicht, durch entsprechende Gesetze entschieden gegen Diskriminierungen jeglicher Art vorzugehen. Für mich ist es längst geboten, dass unsere Bundesregierung ihre Obstruktionspolitik gegen die
Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Antidiskriminierungsrechts aufgibt. Über den Bundesrat haben die Länder entsprechenden Einfluss. Die Länder müssen hier voran gehen und die Weichen stellen.

Ralf Sauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Sauer,

eine Antidiskriminierungsstelle (für Diskriminerungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung), greift m.E. zu kurz. Denn jeder Bürger kann ungerecht behandelt werden und hat ein Recht auf Beschwerde.

Wie Sie richtig anmerken ist dabei zu beachten, welche politische Ebene für das jeweilige Anliegen zuständig ist. Auf Landesebene gibt dafür das Petitionsrecht. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landtags: http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A5840830/www/x/-/www/194_840.htm
Dort heißt es u.a.: "Das bayerische Parlament behandelt alle Eingaben und Beschwerden, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Aber auch Petitionen, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Universitäten) richten, unterliegen der Prüfung durch den Landtag, soweit die staatliche Aufsicht über diese Körperschaften reicht."

Daher sehe ich auf Landesebene keinen weiteren Handlungsbedarf.

Völlig zu Recht sprechen Sie jedoch die Notwendigkeit einer entsprechenden Stelle auf kommunaler Ebene an. Denn hier im Lebensmittelpunkt der Bürgerinnen und Bürger kommt es zwangsläufig auch am häufigsten zu Diskriminierungen bzw. ungerechter Behandlung. Eine vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Antidiskriminierungsstelle ist dafür ein erster sinnvoller Schritt. Die Würzburger FDP möchte aber noch weiter gehen. In unserem Kommunalwahlprogramm forderten wir daher "die Schaffung einer Ombudsstelle als ´Bürgeranwalt´, der als erster Ansprechpartner für Kritikpunkte der Bürger fungiert, vollständigen Einblick in die Verwaltungsvorgänge und ein Vortragsrecht im Stadtrat hat". Dieses Ziel werden wir in die Beratungen des Stadtrates zur Antidiskriminierungsstelle entsprechend einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandt