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Jens Bennarend
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Jens Bennarend von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bennarend,

laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.

Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?

Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr K..

Danke für Ihre Frage.

Das, was sie beschreiben ist in der Tat widersprüchlich. Gleichzeitig bin ich aber der Auffassung, dass es auch so etwas wie ein Recht darauf gibt, sich in Maßen zu berauschen. Zu denen von Ihnen angefärbten Tabakwaren müsste man dann konsequenterweise auch Alkohol und ähnliche Rauschmittel hinzufügen.

Sehen Sie mir bitte nach, wenn ich diesen Widerspruch im Augenblick noch nicht auflösen kann. Ich bin gerne bereit, mich mit dem Thema aber zukünftig zu befassen.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bennarend