Frage an Jeannette Auricht von Mirko K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Auricht
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
Sehr geehrter Herr Köpke,
Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge ohne Einhaltung bisheriger Tarifbedingungen und von den Kommunen vorgegebener sozialer Standards stellt einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Beschäftigten dar, da Eigenwirtschaftlichkeit in den meisten Fällen nur mit extrem niedrigen Personalkosten abgebildet werden kann. Damit wird eine Spirale des Abbaus des Arbeitnehmerschutzes und des bisherigen Einkommensniveaus in Gang gesetzt. Will man die soziale und sozialpartnerschaftliche Struktur in der Branche erhalten, muss dieser Vorrang beseitigt werden.
Allein durch die Streichung des erst 2013 im Gesetz verankerten Vorrangs eigenwirtschaftlicher Anträge im Personenbeförderungsgesetz kann Sozialdumping und die Beschneidung des kommunalen Entscheidungsspielraums beendet sowie die Darstellung eines fairen Wettbewerbs für den örtlichen Mittelstand erreicht werden. Daraus folgt nicht, dass es keine eigenwirtschaftlichen Verkehre mehr geben kann. Sie müssen jedoch nachrangig sein, wenn die Kommune feststellt, dass ein Verkehrsvertrag bei Anwendung sozialer Standards gemeinwirtschaftlich ist und entschieden hat, ein Vergabeverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Ausschreibung oder Direktvergabe durchzuführen. Soziale Standards und Tariftreuegesetze dürfen nicht durch eigenwirtschaftliche Anträge umgangen werden.
Die AfD spricht sich gegen Lohndumping und prekäre Beschäftigungsverhältnisse aus und ist für die Einhaltung von Mindestlohn und gegen Zeitarbeit.
Bundesweit gründet sich im Moment innerhalb der AfD eine Gruppierung (AfA), die sich für die Recht von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Auricht