Wieso haben Sie für die Änderung der Gemeindeordnung und den Demokratieabbau auf kommunaler Ebene gestimmt?
Sehr geehrter Herr Balke,
durch die Änderung der Gemeindeordnung und die damit verbundene Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Kommunen mit über 31 Vertreter*innen, wurden explizit kleinere Parteien wie DIE LINKE oder die FDP, die in diesen Städten vorher Fraktionen hatten, geschwächt und können jetzt, obwohl sie mehr als eine Vertretung in den Parlamenten haben, wesentlich schlechter arbeiten.
Ihre Partei war einmal bekannt dafür, dass sie Demokratie stärken wollte. Wieso stimmten Sie und Ihre Partei also diesem massiven Schritt zu?
Mit freundlichen Grüßen
Pascal K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Grüne hätten die Bürger*innenbeteiligung in Schleswig-Holstein gelassen, wie sie bisher war. Wir waren treibender Motor der Reform von 2013, haben uns immer für mehr Bürger*innenbeteiligung eingesetzt und haben unsere Grüne Position dazu auch nicht verändert. Trotzdem hatten wir aus Anhörungen diesbezüglich auch Punkte mitgenommen, die bei uns nachwirken.
Kommunale Spitzenverbände haben von der Demotivation von ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen durch Bürger*innenbegehren berichtet. Das ehrenamtliche, kommunalpolitische Engagement ist von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Wir wollten daher die Einwände und Argumente auch ernst nehmen - gerade auch unter dem Eindruck, dass manche Parteien Schwierigkeiten hatten, ihre Listen für die Kommunalwahl mit motivierten Kandidat*innen füllen zu können.
Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.
Viele meiner Kolleg*innen und ich haben uns für die Kann-Regelung ausgesprochen und stark gemacht. Wir mussten aber natürlich auch die Position des Kreis- und Städtetags zur Kenntnis nehmen, die die Gremien repräsentieren, die es dann letztlich in der Umsetzung betrifft. Wir haben auch den Wunsch von Initiativen nach mehr Sicherheit in Bezug auf die Fristen zur Sammlung von Unterschriften für kassatorische Bürger*innenbegehren berücksichtigt. Außerdem sorgen wir für mehr Klarheit, dass Vorhaben, zu denen ein Bürger*innenbegehren angekündigt wurden, nicht mehr begonnen werden können, solange die Zulässigkeit des Begehrens noch nicht festgestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jasper Balke