Kann das neue Tierschutzgesetz, das absolut nicht ausreichend umfangreich ist, noch nachgebessert werden und wichtige Teile und Anforderungen aufgenommen werden?
Warum fehlen Gesetze zu Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU? Warum werden Amputationen ohne Betäubung zur Anpassung von Tieren an Haltungssysteme nicht verboten? Warum wird die Privathaltung von exotischen Tieren sowie die Haltung von Tieren in Zoos, nicht eingeschränkt? Warum bleiben der Verkauf von Tieren auf Online-Plattformen, die private Zwingerhaltung von Hunden, das Kupieren der Rute, Totschlagfallen, Baujagd und die Jagd-Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren, weiterhin erlaubt? Warum werden die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, Ponykarussells und Pferderennen nicht verboten? Warum wird die Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, nicht in jeglicher Form verboten? Warum bleiben Betäubungsmethoden Töten ohne Betäubung Kastenstände für Muttersauen und Tierversuche erlaubt? Warum ist ein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen nicht vorgesehen?
Sehr geehrte Frau van V.,
Vielen Dank für Ihre Fragen, die auf zentrale Mängel des Tierschutzgesetzes hinweisen. Wir, die Bundestagsgruppe Die Linke, teilen Ihre Kritik und fordern umfassende Nachbesserungen. Unsere Gruppe hatte letzten Monat einen den Antrag "Ein Tierschutzgesetz, das Tiere schützt – Echte Novellierung jetzt vorantreiben" (Drucksache 20/14017) eingebracht, der viele dieser Punkte adressiert.
Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten müssen ebenso verboten werden wie Amputationen ohne Betäubung zur Anpassung an Haltungssysteme. Die Privathaltung exotischer Tiere und Missstände in Zoos erfordern strengere Regeln. Der Online-Tierhandel braucht eine Registrierungspflicht, und grausame Praktiken wie Baujagd, Totschlagfallen oder der Schenkelbrand bei Pferden gehören abgeschafft.
Auch fordern wir ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung, klare Einschränkungen bei Tierversuchen, und ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Der Schutz der Tiere darf nicht länger hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen. Dafür kämpfen wir mit Nachdruck.
Mit solidarischen Grüßen
Janine Wissler, MdB