
(...) Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden auch die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet und flexibler und passgenauer gestaltet. In vollstationärer Pflege gibt es für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 nun einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil. Wer also aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung mehr leisten. (...)