Dass viele Journalisten, gerade aus dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk politisch eher links verortet sind, lässt sich an vielen deutlichen Hinweisen festmachen und wird ja oft auch gar nicht geleugnet
(...) Das Beschädigen, Verändern oder Abreißen von Wahlplakaten widerspricht nicht nur dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung in einer gelebten Demokratie, sondern wird nach dem Strafgesetzbuch §303 auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe belegt. (...)
(...) Deshalb bin ich sicher, dass Ihre Anträge auf Kostenerstattung entsprechend auf den Dienstweg gebracht wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nur raten, sich zur schnellen Klärung der Angelegenheit vertrauensvoll an Ihren aktuellen Disziplinarvorgesetzten oder direkt an die Anstaltsleitung zu wenden. (...)
(...) Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns derzeit keineswegs dagegen sperren, sondern dabei sind, hier zu einer abschließenden Bewertung zu kommen. (...)