Frage an Jan Philipp Albrecht von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Albrecht,
die EU ist drauf und dran das Waffengesetz zu verschärfen. Es geht um ein Verbot von Halbautomatischen Waffen in Händen von unbescholtenen, mehrfach überprüften Bürgern. Diese Waffen sind seit geraumer Zeit erlaubt und haben keinerlei Deliktrelevanz.
Wie stehen Sie dazu, etwas das keine Rolle im Innenpolitischen Sinne spielt, durch die EU zu verbieten?
Gäbe es da nicht andere Dinge, die bei einem Verbot viel mehr Leben retten würden?
Ich denke da an ein Verbot von Zigaretten und Alkohol, deren gesundheitsschädliche Wirkung tausende unschuldiger Bürger jedes Jahr töten.
Wie stehen Sie hier zu?
Schöne Grüße
M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament war verantwortlich für den Bericht des Parlaments zur Richtlinie 2008/51. Wir werden auch die Revision der Richtlinie sehr sorgfältig begleiten. Diese befindet sich jedoch erst ganz am Anfang.
Auch wenn der Vorschlag der Kommission nun in die Zeit der Terroranschläge von Paris fällt, müsste eine Revision der Richtlinie ohnehin erfolgen. Dies sieht die Richtlinie selbst nach fünf Jahren vor. Die Anschläge, aber auch die alltägliche Praxis von polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zeigen jedoch aus unserer Sicht sehr deutlich, dass Erwerb und Besitz von Waffen in der Europäischen Union stärker und effektiver kontrolliert werden müssen.
Zu den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gehört die neue Klassifizierung einer spezifischen Kategorie halbautomatischer Waffen. Diese Waffen, eingestuft in der derzeitigen Richtlinie unter Kategorie B7 als legale, erlaubnispflichtige Waffen, wären künftig verboten. Unsere Fraktion wird diese Änderung sehr sorgfältig bewerten. Wir teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind und deren zivile Nutzung daher verboten sein sollte.
Daneben schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor um Schutzlücken, die die bisherige Richtlinie beließ, zu schließen. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet, und des behördlichen Informationsaustauschs.
Wir verstehen die Bedenken, die von einigen Jäger/innen und Sportschützen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Vielmehr geht es um konkrete Maßnahmen um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht