Frage an Jan Philipp Albrecht von Matthias S. bezüglich Recht
Frage 1
• Kann ich im Unternehmen zugekaufte Adressen von Adressverlagen auch ohne individuelle Einwilligung für Direktmarketing nutzen?
Frage 2
• Wäre es zulässig, wenn ich einem Dienstleister das Werbematerial zur Adressierung und zum Versand überlasse, selbst also nie in den Besitz von Adressen von Privatpersonen komme?
Frage 1
•Kann ich im Unternehmen zugekaufte Adressen von Adressverlagen auch ohne individuelle Einwilligung für Direktmarketing nutzen?
Bitte haben Sie Verständnis , dass ich als Abgeordneter keine Rechtsberatung anbieten kann oder darf. Allgemein erfordert die Datenschutzgrundverordnung aber, dass die Betroffenen, also in diesem Fall die Empfänger, diese Verarbeitung ihrer Daten erwarten können, etwa durch eine bestehende Kundenbeziehung. Sofern die nicht vorliegt, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Daten der Leute einfach so verkauft und verwendet werden können. Siehe dazu Erwägungsgrund 47 in der DSGVO.
Frage 2
• Wäre es zulässig, wenn ich einem Dienstleister das Werbematerial zur Adressierung und zum Versand überlasse, selbst also nie in den Besitz von Adressen von Privatpersonen komme?
Wenn ansonsten die Umstände dieselben sind, ändert sich nicht wirklich viel, weil die Betroffenen ja immer noch Werbung von Ihnen bekommen würden, die nur im Auftrag gesandt wird. Sofern mit Ihnen keine Kundenbeziehung besteht oder anderweitig diese Datenverarbeitung erwartbar ist, wird es schwierig.