Frage an Jan Philipp Albrecht von Sascha K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Albrecht,
Ich möchte von ihnen gerne wissen warum, obwohl im Grundgesetz steht,dass persönliche Daten geschützt werden und nur für diese Person, zu der sie gehören zur Verfügung stehen, trotzdem z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook gespeichert und nie gelöscht werden, selbst wenn die betroffene Person ihren Account vollständig löscht?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider haben Sie Recht: Wer seine Daten bei Facebook löscht, kann nicht davon ausgehen, dass Facebook sie auch wirklich löscht. Das hat der Österreicher Max Schrems 2011 festgestellt. Er hatte von Facebook die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen verlangt. Von Facebooks europäischen Sitz in Dublin bekam er mehr als 1200 ausgedruckte Seiten zugeschickt - darunter auch Angaben, die er längst gelöscht hatte. Max Schrems hat geklagt und fand rund 25.000 Unterstützer. Mehr Informationen dazu hier: http://www.europe-v-facebook.org/DE/de.html
Das Verfahren läuft im Moment noch. Schon seit Jahren kämpft Schrems gegen die Ausbeutung personenbezogener Daten im Internet. Beim Europäischen Gerichtshof hat Schrems erreicht, dass europäische Tochterfirmen von Konzernen wie Facebook die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.
Das Europäische Parlament arbeitet derzeit an der so genannten Datenschutzgrundverordnung, also einer EU-einheitlichen Regelung zum Datenschutz, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Ich persönlich bin für diese Verordnung der Berichterstatter, d.h. ich habe federführend an der Erarbeitung einer gemeinsamen Position des Parlamentes gearbeitet und werde in den kommenden Monaten bei den Verhandlungen mit dem Ministerrat (der die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten vertritt) und der Kommission den Standpunkt des Parlamentes repräsentieren.
Außerdem versuche ich auch bei anderen Gesetzgebungsvorhaben im Innenausschuss des Europäischen Parlaments darauf zu drängen, dass möglichst hohe Datenschutzstandards eingehalten werden. Dies ist zum Beispiel relevant bei Gesetzesentwürfen für den Aufbau einer Europäischen Staatsanwaltschaft und eine verbesserte Terrorismusbekämpfung durch Europol. Außerdem versuche ich auf meiner Homepage darüber aufzuklären, wie man sich vor Überwachung schützen kann. Dazu habe ich gerade eine neue Broschüre veröffentlicht, in der das Thema Datenschutz in der EU noch einmal leicht verständlich dargestellt wird. Die Broschüre kann hier herunter geladen oder bestellt werden: http://www.janalbrecht.eu/publikationen/broschueren/neue-broschuere-zur-eu-datenschutzreform.html
Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht