Frage an Jan Philipp Albrecht von Manfred Willi R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Albrecht.
Ich wende nich an Sie als Abgeordneter im EUParlamenzt bezüglich der an 1. Juli geltende Verordnug Olivenöl in Restaurants nur noch in Portionsfäschen und Versiegelt dem Verbraucher darzubieten. ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:012:0014:0021:DE:PDF )Es ist beschloßen das demnächst nur noch versiegelte Olivenölfläschchen in Restaurants auf dem Tisch stehen dürfen. Ist ähnliches auch bei Essig- der häufig neben offenenem bzw. mittels Korken oder Glasstöpsel verschloßenem da stehenden Olivenöl zu Salatanmachzwecken mit auf dem Tisch steht geplant? Wird diese Verordnung auf Salz - und Pfeffersreuer ausgedehnt? Auch bei dem traditionellen genuß von Weißwürsten in eher südlichen Staatsgebilden wird der dazugehörige Senf in Behältnissen angeboten und dargereicht die unversiegelt sind. Wie werden Kontrollen dahingehend aussehen? Mir scheint. Gibt es bereits Bezugsquellen für Olivenöl in versiegelten Portionsfläschen und sind diese geprüft entsprechend dieser EU Verordnung? Mir scheint das sehr unausgegoren was da beschlossen wurde und praxisfern.Ich schreibe Ihnen das am Tag des Pfingstfestes, dem Fest an dem der ausgießung des heiligen Geistes gedacht wird. Möge selbiger in diesen Tagen auch über EU Abgeordnete und Institutionen ausgegossen werden die solche Verordnungen hochbezahlt entwerfen, genehmigen und diesen Gesetzesstatus verleihen. Und hoffentlich sind die Portionsfäschen groß genung und nicht versiegelt.
Beste Grüße, M. W. Reichert
Sehr geehrter Herr Reichert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihren Ärger verstehen. Zwar ist mittlerweile der Plan sog. Ölkannchen zu verbieten, wieder aufgegeben worden. Aber sicherlich ist es auch der Tatsache zu verdanken, dass es aus der europäischen Öffentlichkeit starke Kritik an diesen praxisfernen und letztlich völlig unnötigen Plänen gab.
Auf europäischer Ebene, wie auch auf nationaler Ebene, lohnt es sich genauer hinzuschauen, wer welche Vorschläge eingebracht hat. In der von Ihnen kritisierten Durchführungsverordnung waren nicht die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beteiligt, sondern BeamtInnen der Kommission und der Mitgliedsstaaten. Zwar wurde das Verbot mit dem Verbraucherschutz begründet, doch hätte die Verordnung mehr Müll produziert, mehr Kosten verursacht und Öl verschwendet - auf der anderen Seite aber keinen großen Vorteil gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht