Frage an Jan Philipp Albrecht von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Albrecht!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor, die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben.
Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten dann als Arzneimittel zugelassen werden.
Es ist für mich nicht erkennbar, mit was sich die Begrenzung des Nikotingehaltes begründet.
Auch kann ich nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll.
Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss.
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt, sind auch die elektronische Zigarette bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe. Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Sehr geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Sie das gleiche Thema ansprechen, wie in der Frage zuvor von Herrn Priebe, ist auch die Antwort die selbe. Ich kann verstehen, dass Ihr Interesse an dem Thema groß ist. Doch hat der Gesetzgebungsprozess zur Tabakrichtlinie gerade erst begonnen. Unsere Grüne Fraktion im Europäischen Parlament steht daher erst am Anfang des Meinungsbildungsprozesses und wird sich die jeweiligen Studien und Argumente rund um die e-Zigarette in den kommenden Monaten genau anschauen.
Zahlreiche neue nikotinhaltige Produkte (einschließlich e-Zigaretten) sind in den vergangenen Jahren auf den Markt gekommen. Bisher fehlen einheitliche Regulierungen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene in Hinblick auf den Handel mit e-Zigaretten. In vielen Mitgliedstaaten werden e-Zigaretten als Genussmittel betrachtet, einige Länder haben die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft.
Festzuhalten ist: Die EU-Kommission schlägt nicht vor, die e-Zigarette zu verbieten, sondern fordert, dass sie ab einer bestimmten Konzentration als Arzneimittel zugelassen wird. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission unverändert angenommen werden (was allerfrühestens Ende 2013 der Fall sein dürfte), dann dürfen Mitgliedsstaaten e-Zigaretten mit einem Gehalt von 2mg per unit oder 4mg/ml noch gut 2 Jahre frei verkaufen. Bis mindestens Anfang 2016 entscheidet also noch nationales Gesetz über den Verkauf von e-Zigaretten. Danach dürften Mitgliedsstaaten diese nur noch verkaufen, wenn sie zwischenzeitlich als Medikament zugelassen worden sind.
Unter der Annahme, dass angesichts der Zulassung anderer nikotinhaltiger Produkte als Arzneimittel auch die e-Zigarette zugelassen werden würde, wäre die Versorgung auch in der weiteren Zukunft gesichert.
Wir werden uns im Europäischen Parlament intensiv mit der Thematik befassen und sind uns bewusst, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von e-Zigaretten weniger gefährlich sind als die von herkömmlichen Zigaretten, speziell gegenüber Dritten. Insbesondere spielen e-Zigaretten eine wichtige Rolle bei der Raucherentwöhnung. Doch sind auch e-Zigaretten keinesfalls "gesund", da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist. Aus Verbraucherschutz- wie auch Gesundheitsgründen erscheint es uns daher wichtig, auch für e-Zigaretten eine angemessene Regulierung zu haben - wie diese genau auszusehen hat bedarf noch weiterer Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht