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Frage von Hans Eberhard M. •

Frage an Jan Mücke von Hans Eberhard M. bezüglich Soziale Sicherung

Verehrter Herr Mücke,
danke für Ihre ausführlichen Zeilen vom 7.11. die prinzipiell die jämmerliche Kassenlage bestätigen.
Sie schreiben das die beamtenrechtliche Versorgung eine umfassende Altersversorung gewährleisten soll.
Gegenfrage: Dieses müßte dann ja wohl, schon wegen der Gerechtigkeit, auch für Rentner gelten, die wenigstens durch gezahlte Beiträge auch im Alter umfassend versorgt sein müßten? Oder etwa nicht???
In der Praxis werden die Renten über eine Formel aufgrund der Beitragseingänge berechnet u. bei den Pensionen bedient man sich über das Steueraufkommen.(Eigenständige Entscheidung des Gesetzgebers, also auch hier überwiegend die Nutznieser des jetzigen ungerechten Systems). Steuern u. Abgaben: "mehr Netto"
Da habe ich meine Bedenken, denn dann würden auch wieder die Beamten zusätzlich noch mehr begünstigt. Es ist keineswegs unseriös, wenn die Mehrheit des Volkes, natürlich die Beamten ausgeklammert, erwartet das alle die eine Alterversorung vom Staat erhalten dafür Beiträge bezahlen müssen!! Und wenn dieses in die Rentenkasse aus versorgungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, dann kann der Staat diese Beiträge einer staatlichen Pensionskasse zuführen.
Dieses ist kein Ausspielen Rentner vs. Pensionäre!
Und die gähnende Leere in der Rentenkasse wurde auch dadurch verursacht, daß die Beiträge gesetzeswidrig verwirtschaftet wurden u. noch werden u. Personengruppen, die nicht einen Euro eingezahlt haben, aus dieser Kasse versorgt werden. Durch diese Maßnahme sind auch die Versorgungsansprüche aus den alten Ländern gemindert worden.
Mein Vorschlag an die FDP: Verlangen Sie im Bundestag eine Pensionsreform, die sowieso kommen muß, bei einen Bedarf von 1,2 Billionen für die Pensionen in den nächsten zwei Jahrzehnten.
Sie werden staunen was Ihnen diese bestehende Gerechtigskeitslücke bei der nächsten Wahl an Stimmen einbringen würde!!!
Mit freundlchen Grüßen
Hans Eberhard Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

die FDP-Bundestagsfraktion hat im Bundestag bereits zu Anfang dieser Legislatur eine umfassende Änderung des Berufsbeamtentums beantragt, in der auch die Pensionen mit einbezogen werden. Ich habe den Antrag (Drs. 16/129) dieser Email beigefügt. Er sieht unter anderem vor, zur langfristigen Sicherung der Beamtenversorgung die Kapitaldeckung der Versorgungskosten auszubauen. Nach unserem Antrag sind hierzu "für neu berufene Beamtinnen und Beamte Versorgungsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bilden, die generationengerecht und so haushaltsfest auszugestalten sind, dass sie nicht zur Disposition aktueller und/oder sachfremder finanzieller Bedürfnisse stehen. ..." Dies würde sowohl Ihrer Forderung nach einer langfristigen Entkoppelung der Pensionszahlungen von Steuermitteln entsprechen als auch die anderweitige Verwendung der Gelder verhindern.

Die Problematik liegt jedoch tiefer. Die Koalitionsfraktionen haben es in ihrem kürzlich verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetz nicht geschafft, das verkrustete Beamtenrecht zu reformieren. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert dagegen seit langem mehr Flexibilität in der Altersvorsorge. Wer vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft wechseln bzw. dorthin zurückkehren will, wird allein schon dadurch daran gehindert, dass er seine Versorgungsansprüche nicht mitnehmen kann. Bei der jetzigen Regelung mit der obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem beamteten Personal ein Wechsel zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen nicht möglich. Auch die starren Altersgrenzen kritisiert die FDP sowohl bei der Rente als auch bei den Pensionen. Viele Beamte sollten länger als 65 oder auch 67 arbeiten dürfen, wenn sie das können und wollen. Andererseits gibt es Berufe, in denen auch Beamte das Recht haben sollten, wesentlich früher in Pension gehen zu dürfen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher dem unzureichenden Dienstrechtsneuordnungsgesetz einen umfassenden Entschließungsantrag (Drs. 16/10870) entgegengestellt, den ich Ihnen zu Ihrer Information auch beigefügt habe.

So viele Staatsbedienstete wie derzeit beschäftigt benötigen wir ohnehin nicht. Insgesamt brauchen wir den beamtenrechtlichen Sonderstatus nur für die Erfüllung eng verstandener hoheitlicher Aufgaben. Wenn sich die Koalitionsfraktionen diesen Grundsatz zu Eigen machen und die Durchlässigkeit zwischen gewerblicher Wirtschaft und öffentlichem Dienst fördern würden, gäbe es weit weniger Beamte. Das muss unsere Zielrichtung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke