Frage an Jan Mücke von Bernhard K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mücke,
Sie schrieben am 3.6.2008:
"...insbesondere in der Gastronomie - sollten sowohl der Gastwirt bzw. der Besitzer des Betriebes als auch der Gast weiterhin wählen dürfen..."
Damit ein Nicht-Nikotinsüchtiger wählen kann, muß ein Angebot an rauchfreien Lokalen vorhanden sein. Gerechterweise vielleicht fifty-fifty in jeder Gemeinde (obwohl die Nikotinsüchtigen in der Minderzahl sind).
Ich frage Sie daher ernsthaft:
Warum haben die Gastwirte nicht schon längst in einer Art Lotterie oder mit Strohhalm-ziehen unter sich ausgemacht, wer zu den 50% rauchfreien, und wer zu den 50% verräucherten Lokalen gehört? Zeit genug war ja dafür vorhanden. Warum also sind bis heute noch nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, daß Nicht-Nikotinsüchtige frei wählen können, in welche Lokale sie gehen wollen ohne ihre Gesundheit ruinieren zu lassen?
Oder sind einige Leute freier als andere?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
jeder Gastwirt hat das Recht, sein Lokal rauchfrei zu halten oder rauchfreie Räume zu bestimmen. Da ein Bedarf an rauchfreien Lokalen besteht, existieren sie bereits flächendeckend. Ich bin mir sicher, dass es auch in Ihrem Wohnort welche gibt. Dadurch, dass Sie explizit rauchfreie Betriebe wählen, unterstützen Sie sie. Der Vorschlag einer "Lotterie" ist daher überflüssig und im Übrigen praktisch nicht durchführbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Mücke