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Frage von Frank N. •

Frage an Jan Mücke von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Jan Mücke!

Ich bin zwar ALG II-Empfänger, aber mir geht eines nicht in den Kopf und zwar das "Rauchverbot in Gastätten".
Mit diesen Gesetz wird doch der Besitzer ich meinte damit nicht Pächter einer Gaststätte, entmündigt, selbstständige Entscheidungen zu treffen.
Meine Fragen:
Kann ich meinen 4 Wänden nicht tun und lassen was ich möchte?
Reicht nicht eine Kennzeichnungspflicht?
Dann bin ich informiert und kann mir die entsprechende Gaststätte aus suchen
MfG
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie Ihren Unmut über das Rauchverbot in Gaststätten äußern.

Bei der FDP-Bundestagsfraktion rennen Sie mit dabei offene Türen ein. Wie Sie bin auch ich der Meinung, dass eine Kennzeichnunspflicht absolut ausreichend wäre. Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist hier auch meiner Meinung nach unverhältnismäßig, insbesondere Einraumgaststätten sind benachteiligt und müssen mit hohen Umsatzeinbußen rechnen. Bis zu 80 Prozent der Stammkundschaft in inhabergeführten Einraumkneipen sind Raucher. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich deutlich gegen das Gesetz ausgesprochen und wird auch weiterhin für eine liberalere Lösung werben.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Mücke