Frage an Jan Mücke von stefan s. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Mücke,
die Angabe Ihrer beruflichen Qualifikation macht mich etwas stutzig. Haben Sie nun das Studium mit dem ersten Staatsexamen beendet, oder vorher abgebrochen. Und wenn, dann ab welchen Semester. Ab wann ist es Ihrer Ansicht nach angebracht ein solches Studium als berufliche Qualifikation anzugeben, und stimmen Sie mit mir überein, dass die bisherige Formulierung zumindest dass Missverständnis zulässt, man habe das Studium abgeschlossen,
mit freundlichen Grüßen, Stefan Spielbauer
Sehr geehrter Herr Spielbauer,
die Angabe zur beruflichen Qualifikation ist völlig korrekt, denn solange ein Studium nicht abgeschlossen worden ist und daher auch kein Abschluss angegeben wird, ist die Angabe des Studienganges eine hinreichende und zutreffende Information. Die von Ihnen konstruierte Gefahr eines Missverständnisses halte ich für ausgeschlossen, da aus den sonstigen Angaben zur beruflichen Tätigkeit und dem Vergleich zu anderen Biografien auf www.abgeordnetenwatch.de sehr klar wird, dass ich meiner Tätigkeit als Gründer eines Immobilienverwaltungsunternehmens zunächst den Vorrang vor dem Studienabschluss gegeben habe. Auf diesen persönlichen Lebensweg bin ich stolz, denn ich habe meinen Lebensweg selbst finanziert ohne Unterstützung oder Alimentierung des Staates oder von dritter Seite. Ich weiß sehr genau, was es bedeutet, als Einzelunternehmer jeden Tag neu sein Unternehmen aufzubauen und die eigene Existenz zu sichern. Ich werde Sie, sehr geehrter Herr Spielbauer, und auch Ihren Kollegen Avenarius sehr gern über meinen weiteren Lebens- und Qualifikationsweg auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Mücke