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Jan Mücke
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Frage von Alexander H. •

Frage an Jan Mücke von Alexander H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mücke ,
wie stehen sie zur teilweisen Abschaffung des Meisterzwanges im Handwerk und anderen Berufen. Die jungen Liberalen waren ja dafür , die FDP ist wohl hier uneinig. Wäre ein evtl. FDP Justizminster in Sachsen wie in Baden-Würtemberg in der Lage das sog. Weisungsrecht für Staatsanwälte auszuüben § 146f GVG und die evtl. durch die Kammern gerichtlich beantragten Kontenpfändungen zu verhindern ?, siehe Fall von Werbeagentur Lässig in Dresden ua. (SZ) , um Kammerbeiträge einzutreiben.
Wenn ja in welchen Gewerken, nicht Rechtsberatung .
Danke+ Gruß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Helmich,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. März.

Ich halte den Meisterzwang für sinnvoll. Die damit verbundene fachliche Qualifikation ist die Grundlage für das hohe Ansehen des deutschen Handwerks und die Garantie dafür, dass auch in Zukunft weiter fachlich qualifiziert ausgebildet werden kann.

Auf ein eventuell bestehendes Weisungsrecht eines Landesjustizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft kommt es im vorliegenden Fall nicht an. Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde allein in Strafsachen. Ihnen geht es offenbar jedoch um Kontenpfändungen wegen ausstehender Kammerbeiträge. Die Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Gebührenbescheide werden bestandskräftig, sofern der Betroffene nicht binnen eines Monats aktiv gegen diese vorgeht. Wurde der Bescheid bestandskräftig, kann er behördlich vollstreckt werden. Für die Beitreibung sind die Gemeinden zuständig (vgl. § 113 Absatz 3 Handwerksordnung). Das Vollstreckungsverfahren ist in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder geregelt. In diesem Rahmen ist regelmäßig auch die Anordnung einer Kontopfändung zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke