Frage an Jan Mücke von Steven S. bezüglich Recht
Im Rahmen der "Killerspiel"-Debatte wird von Bayern und einigen anderen Ländern ein Gesetzesentwurf unterstützt, der Verbreitung und Nutzung sogenannter gewaltverherrlichender Spiele unter Strafe stellen soll. Der Zusammenhang zwischen der Nutzung eines solchen Spiels und den Amokläufen an Schulen steht aber auf sehr wackeligen Beinen und kommt nicht über die ´gefühlte Empirie´ älterer Herren hinaus. Zumindest das Gegenargument, daß sich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Spielen eines Egoshooters und einem Amoklauf allein schon deswegen nicht herstellen läßt, weil dann ja alle Egoshooter-Spieler faktisch auch (potentielle) Amokläufer seien, sollte nicht ganz außer Acht gelassen werden bei der Ursachenforschung.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf Bayerns und der Haltung von Günter Beckstein? Wie werden Sie sich bei einer Abstimmmung im BTag zu diesem Gesetzesentwurf positionieren? Welchen Bedeutung messen Sie der individuellen Verantwortung bei, die man nur dann wahrnehmen kann, wenn man auch über entsprechende Freiheitsgrade verfügt?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schäller,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meiner Haltung zu den so genannten "Killerspielen". Auch wenn ich die Nutzung gewaltverherrlichender Spiele nicht gut heiße, bin ich doch gegen ein allgemeines, strafbewehrtes Verbot. Die Jugendschutzbestimmungen in Deutschland sind bereits sehr hoch, so dass der Gesetzesentwurf aus Bayern eher ein populistischer Schnellschuss zu sein scheint. Ohnehin ist es heute kein Problem, auch illegale Spiele unbemerkt aus dem Internet herunterzuladen.
Nur eine bessere Auseinandersetzung mit den Internetgewohnheiten von Jugendlichen und den Sorgen von Eltern könnte helfen, den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten aus dem Netz zu verhindern. Verbote und Strafen könnten sogar kontraproduktiv sein, so könnte sich unter Umständen eine illegale "Szene" entwickeln, ohnehin ist das Verbotene bekanntlich oft noch interessanter als das Erlaubte.
Einen eindeutigen Beleg dafür, dass Killerspiele Menschen mit dazu bringen könnten, Amok zu laufen, gibt es tatsächlich bis heute nicht. Der von Ihnen aufgeführte Umkehrschluss, dass ein Zusammenhang zwischen dem Spielen eines "Egoshooters" und einem Amoklauf schon deswegen nicht herstellbar sei, weil dann ja alle Spieler auch potentielle Amokläufer seien, ist jedoch auch nicht haltbar. Natürlich reicht das Spielen dieser Spiele allein nicht aus, jemanden zum Amokläufer zu machen. Es ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass unter vielen anderen möglichen Beweggründen auch solche Spiele bei psychisch labilen Menschen mit dazu führen könnten, zumindest die Hemmschwelle dazu herabzusetzen.
Allein diese Möglichkeit gebietet es, dass Eltern ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern gerecht werden und darauf schauen, was ihre Sprösslinge vor dem Computer machen. Ihren Hinweis auf die individuelle Verantwortung des Einzelnen kann ich nur unterstützen. Der Staat hat hier ohnehin kaum Möglichkeiten einzugreifen. Kinder- und Jugendzimmer ausspionieren will letztlich auch Herr Beckstein nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Mücke MdB
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion