Frage an Jan Mücke von Thomas N. bezüglich Finanzen
Laut Steuerbericht des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2013 stammen ca. 85% des gesamten deutschen Steueraufkommens vom kleinen Mann. Nur ca. 15% des Steueraufkommens werden durch Unternehmen (Körperschaftssteuer) und Spitzenverdiener (veranlagte Einkommenssteuer) erbracht. Trotzdem wurde die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöht und damit müssen auch Geringverdiener mehr Steuern zahlen, während Unternehmen und Spitzenverdiener in den Genuss von drastischen Steuersenkungen kamen, wie z.B. Senkung des Spitzensteuersatzes von 53% auf 42% und Wegfall der Vermögenssteuer. Seit 2000 stagnieren die Reallöhne während die Kapitaleinkommen stark steigen - das ist ungerecht.
Wie werden Sie sich im Bundestag für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland einsetzen? Werden Sie sich für die Veranlagung von deutschen Zweckgesellschaften im Ausland einsetzen, damit deutsche Konzerne sich wieder am deutschen Steueraufkommen beteiligen? Werden Sie sich im Bundestag für eine finanzielle Unterstützung der Steuerbehörden der Länder einsetzen (die letztlich auch Bundessteuern einnehmen), um Steuerhinterziehung wirksam zu unterbinden?
Sehr geehrter Herr Neubert,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Steuern und Finanzen. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden meine Position dazu darlegen.
Unser Ziel bleibt weiterhin den Bürgern mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen. In der Steuerpolitik sorgen wir deswegen für mehr Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung und Steuerentlastung. Die steuerlichen Entlastungen für Bürger und Unternehmen belaufen sich im Zeitraum 2010 bis 2013 auf insgesamt rund 17 Mrd. Euro. Neben anderen Maßnahmen haben wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht und damit Familien entlastet.
Zudem konnten wir mit unserer Politik erreichen, dass Bürger und Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten nun weniger Aufwand haben: 40 Vereinfachungsmaßnahmen machen die Steuererklärung einfacher. Mit der Erhöhung der Werbekostenpauschale von 920 Euro auf 1000 Euro wird eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich vom Sammeln von Belegen befreit. Vereinfachte Steuererklärungspflichten bei Kinderbetreuungskosten, Kindergeld und Kinderfreibetrag entlasten Eltern.
Herr Neubert, die steuerliche Entlastung der Mitte der Gesellschaft bleibt für die FDP-Bundestagsfraktion weiterhin Ziel ihrer Steuerpolitik. Wir werden den Haushalt weiter konsolidieren und so finanzielle Spielräume für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen schaffen. Unsere Steuerpolitik hat einen Beitrag zu unseren guten Konjunkturdaten und dem sehr erfreulichen Wirtschaftswachstum der letzten Jahre geleistet. Mehr Wirtschaftswachstum bedeutet nicht zuletzt, dass mehr Bürgerinnen und Bürger einen Arbeitsplatz haben.
Die FDP ist gegen eine Erhöhung der Steuerbelastung von Bürgern und Unternehmen und gegen die Einführung einer Vermögensteuer und/ oder einer Vermögensabgabe. Die Steuereinnahmen in Deutschland haben einen historischen Höchststand erreicht. Noch höhere Steuersätze führen nicht automatisch zu höheren Staatseinnahmen, sondern verhindern Wachstum, vernichten Arbeitsplätze und gefährden damit die Existenz zahlloser Arbeitnehmer und ihrer Familien.
Zur Steuergerechtigkeit gehört aber auch, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten – so wie jeder Mittelständler auch. Allerdings steht der Gesetzgeber hier vor der besonderen Hausforderung eines globalisierten Umfeldes, in dem international tätige Unternehmen das teilweise mangelhafte Zusammenspiel verschiedener Steuerjurisdiktionen ausnutzen. Im nationalen Alleingang kann Deutschland die Probleme nicht lösen.
Die FDP setzt sich für international abgestimmte steuerliche Regelungen und Standards ein, damit die Besteuerung von multinationalen Konzernen dort erfolgen kann, wo die Wertschöpfung auch tatsächlich erbracht wird.
Zuletzt möchte ich mich auf Ihre Frage nach finanzieller Unterstützung der Steuerbehörden der Länder, um Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, beziehen. Herr Neubert, es gehört zur grundgesetzlich fein abgestimmten Kompetenzverteilung, dass die Länderfinanzverwaltungen auch für Bundesteuern zuständig sind. Insofern besteht weder die Möglichkeit noch das Bedürfnis nach neuen Bundeszuweisungen.
Sehr geehrter Herr Neubert, ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke