Frage an Jan Mücke von Gerd K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mücke,
leider war es mir gestern, am 10. April auf der Veranstaltung im Klausner Saal in Berlin nicht gelungen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. So folge ich einer Empfehlung des Herrn Dr. Hatzfeld und wende mich auf diese Weise an Sie.
Auf einer Veranstaltung vor fast genau 2 Jahren im Freiberger Brauhaus zur geplanten Ortsumge-
hung war öffentlich erstmals zu hören, dass neben der West- auch eine Ostumgehung geplant sei.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie neben der aktuellen Situation zur beklagten Westumgehung auch zu den Planungen zur Ostumgehung Aktuelles mitteilen könnten.
Ihre Ausführungen erwartend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gerd Kozlik.
Sehr geehrter Herr Kozlik,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft zum Sachstand der Maßnahme B 101/B 173, Ortsumgehung Freiberg.
Dieser stellt sich wie folgt dar:
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind im Vordringlichen Bedarf die Maßnahmen B 101, Ortsumgehung Freiberg/West und B 173, Ortsumgehung Freiberg/Ost enthalten.
Die Bundesfernstraßen werden gemäß den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes von den Ländern, hier vom Freistaat Sachsen, im Auftrag des Bundes verwaltet. Der Freistaat Sachsen ist dem gesetzlich festgelegten Planungsauftrag nachgekommen und hat die Planung der beiden Maßnahmen als eine Gesamtmaßnahme (Länge: 13,3 km und Kosten: 65,7 Mio. €) vorangetrieben.
Im Februar 2010 wurde von der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Freistaates Sachsen der zur Baurechtsherstellung erforderliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser wurde beklagt und drei Kläger haben die Aussetzung des sofortigen Vollzugs beantragt. Im Juni 2011 fand eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Zwei Klagen wurden abgewiesen. Das Gericht hat mit Urteilsverkündung im Juli 2011 die Klage der Naturschutzvereinigung BUND als begründet angesehen und festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.
Notwendig ist eine Ergänzung- bzw. Änderung der Planung, vor allem im Bereich Artenschutz. Eine grundsätzliche Korrektur der Straßentrasse ist nach Aussage der Auftragsverwaltung nicht notwendig. Die Planergänzungen bzw. Planänderungen sind in einem weiteren eigenständigen Planfeststellungsverfahren zu behandeln.
Derzeit werden vom Land Sonderuntersuchungen zu den Fledermäusen im Hospitalwald und dem Zauneidechsenvorkommen im östlichen Abschnitt der Ortsumgehung durchgeführt. Die Abschlussberichte sollen nach Aussage der Auftragsverwaltung Sachsen im III. Quartal 2013 vorliegen. Darauf aufbauend werden vom Land die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen festgelegt und die landschaftspflegerische Begleitplanung überarbeitet. Im Anschluss sind die vom Land geänderten Unterlagen einschließlich der daraus resultierenden Kostenfortschreibung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorzulegen. Erst nach der Erteilung des Gesehenvermerkes durch das BMVBS kann das Land erneut das Planfeststellungsverfahren beantragen. Zum Zeitpunkt der Beantragung sind nach Auskunft des Landes noch keine Aussagen möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und
stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke