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Jan Mücke
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Frage von Antje D. •

Frage an Jan Mücke von Antje D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mücke,

ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort.
Meine Frage und mein Ärger bezogen sich auf Ihre dokumentierte Enthaltung in der Abstimmung, die ich nicht nachvollziehen konnte.
Dass Sie den Inhalt und Geist des Gestzentwurfs teilen,freut mich. Nur haben Sie eben nicht für den Entwurf gestimmt.
Die Begründung Ihrer Enthaltung erscheint mir etwas spitzfindig.
Bei den Linken gibt es Abgeordnete,die sich aus prinzipiellen Gründen (Ablehnung von Privilegien für die institution Ehe) enthalten haben, Sie berufen sich auf formale Fehler im Gesetzentwurf.
Fakt ist,dass auf diese Art und Weise eine eigentlich vorhandene Mehrheit im Parlament zu Gunsten einer endlich fälligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nicht zum Tragen kam.
Deshalb frage ich konkret,ob noch in diesem Kalenderjahr mit der Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auch zur Gleichstellung von Lebenspertnerschaften im Einkommenssteuerrecht zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Jan Mücke
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Meurers,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wie ich Ihnen ja bereits erläutert habe, hat der Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare meine Zustimmung erhalten. Dem Gesetzentwurf konnte ich nicht zustimmen und die Begründung dafür ist alles andere als spitzfindig. Wir
können im Deutschen Bundestag doch keine verfassungswidrigen Gesetze beschließen! Ein Grund für meine Enthaltung bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs war, dass seitens der Antragsteller keine ausreichende
verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Es wäre also sehr wahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz im
Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt worden wäre. Wegen dieses gravierenden Mangels hat selbst der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsausschuss nicht für den eigenen Gesetzentwurf gestimmt.

Noch ein Wort zur Frage der Koalitionstreue und der Regelungen im Koalitionsvertrag zur Vermeidung wechselnder Mehrheiten. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in rot-grüner Regierungszeit einen Antrag in den Deutschen Bundestag zur Ermöglichung des Adoptionsrechtes für Lebenspartnerschaften eingebracht. Dieser Antrag wurde auf Druck der SPD von allen Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Auch hier lag der Grund in den Koalitionsregeln. Insofern mag es vielleicht ein Mehrheit der Stimmen im Deutschen Bundestag für die Öffnung der Ehe geben, diese Mehrheit ist aber eben nur eine rein rechnerische und keine politische. Deshalb ist
es das Ziel der FDP, die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht in den nächsten Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 als gemeinsames Ziel der Koalition durchzusetzen und damit dann auch eine
politische Mehrheit herzustellen.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht umgehend erfolgt. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, halte ich das für eine verfassungsrechtlich zwingende Notwendigkeit. Ich gehe davon aus, dass auch unser geschätzter
Koalitionspartner zu dieser Einsicht kommen wird.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke