Frage an Jan Mücke von Antje D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mücke,
Sie haben in Dresden beim CSD von der Bühne für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare geworben- jetzt im Bundestag,wo es ernst wird,kneifen Sie! Warum?
Sie werden ja nicht einmal ihrem eigenen Koalitionsvertrag und den liberalen Grundsätzen gerecht.
Meine Partenerin und ich haben am 22.06.12 geheiratet -steuerlich werden wir aber wie Alleinstehende behandelt. Eine eklatante Diskriminierung.Wir sind mehr als enttäuscht. Soll jetzt jede/r einzelne von uns Betroffenenen vor den Finanzgerichten klagen,damit Anwälte (Ihre Klientel!) etwas zu tun bekommen???
Ich erwarte eine Erklärung Ihres unakzeptabklen Abstimmungsverhaltens. Denn bei Ihnen dieses keine Frage des Gewissens,sondern der Partei-bzw. Koalitionsräson.
Freundliche Grüße
Antje Meurers
Sehr geehrte Frau Dr. Meurers,
lassen Sie mich zunächst Ihnen und Ihrer Partnerin ganz herzlich zur Hochzeit gratulieren. Ich wünsche Ihnen beiden eine gute gemeinsame Zukunft. Vielen Dank auch für Ihre Frage vom 1. Juli 2012. Gern werde ich Ihnen hier antworten.
Bisher hat die FDP in der Koalition mit der Union zahlreiche Schritte zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen. Die Bundesjustizministerin bereitet zudem ein Rechtsbereinigungsgesetz für das Recht eingetragener Lebenspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstellung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umgesetzt werden soll. Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkommensteuerrecht gibt es aus meiner Sicht ein verfassungsgemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behandeln.
Ich respektiere und anerkenne, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe teilt, insgesamt wegen des bestehenden Koalitionsvertrages mit CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag aber nicht zustimmen kann. Das Grundprinzip jedes Koalitionsvertrages ist die Zusage der Vertragspartner, nicht mit wechselnden Mehrheiten im Parlament abzustimmen. Diese Regelung findet sich in jedem Koalitionsvertrag, auch in rot-grünen. Ich ganz persönlich habe mich aber entschieden, gegen meine Fraktion zu stimmen und dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Sie finden das Abstimmungsprotokoll dazu auf der Homepage des Deutschen Bundestages. Daher finde ich Ton und Inhalt Ihrer Fragen befremdlich und unangemessen. Ich habe eben nicht gekniffen und stehe zu meinem Wort, das ich auf dem CSD in Dresden, aber nicht nur dort, gegeben habe. Auch auf eine Befragung des ColognePride auf die Frage, ob ich die Öffnung der Ehe befürworte, habe ich mit Ja geantwortet. Meine Position ist hier ganz klar. Auch auf dem Bundesparteitag der FDP im April haben wir im Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe beschlossen - dafür setze ich mich mit ganzer Kraft ein.
Sie können sich gern auf www.jan-muecke.de über mein Abstimmungsverhalten im Detail informieren.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke
P.S. Anwälte sind nicht nur bei der FDP, ich könnte Ihnen bei Bedarf eine Reihe Gegenbeispiele nennen.