Frage an Jan Mücke von Peter Dr. V. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Mücke,
Ihre Antwort vom 19.03.12 steht in keinem Zusammenhang mit meinen Fragen vom 11.03.12.
Die Antwort ist bis auf den persönlichen Vorspann (s. unten) identisch mit der, die Sie H. W. auf seine anders gelagerten Fragen gegeben haben.
Ich finde diese Arte der Beantwortung als unwürdig, wenn man ernst genommen werden möchte als Politiker. Und dass Sie in „abgeordnetenwatch“ auf verschieden Antworten zum Thema eine Einheitsantwort sozusagen als Serienbrief versenden, ist diesem Medium gegenüber nicht gerade eine Wertschätzung, sondern das Gegenteil.
Genauso finde ich die auch in Ihrer zweiten Antwort befindliche Passage, dass ich als Ehemann eines Mitglieds des Bundestages Ihnen keine Fragen stellen darf, als äußerst merkwürdig und lässt mich an Ihrem Demokratieverständnis zweifeln.
Auch im Sinne von „abgeordnetenwatch“ fordere ich Sie hiermit nochmals auf, auf meine Fragen vom 11.03.12 konkret zu antworten.
Zusätzlich möchte ich Sie zur gleiche Sache noch befragen, ob Sie den von MP Tillich jetzt geäußerten Vorstellungen, insbesondre für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Solarunternehmen und zur Stabilisierung des regionalen Gewerbes, zustimmen, geeignete Regelungen zur Abwehr staatlich subventionierter chinesischer Konkurrenten einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Volkmer
Sehr geehrter Herr Dr. Volkmer,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 22. März 2012, in der Sie mich erneut zum Thema "Absenkung der Einspeisevergütung" befragen.
Zunächst möchte ich festhalten, dass ich die zwei kurzen Fragen Ihrer ersten E-Mail – neben den üblichen und undifferenzierten Diffamierungsversuchen gegenüber der vernünftigen Politik unseres Umwelt- und unseres Wirtschaftsministers – bereits in meiner ersten Antwort ausführlich beantwortet habe. Auch wenn Ihnen meine Stellungnahme nicht gefällt, sehe ich keine offenen Fragen.
Ich habe Ihnen mitgeteilt, was ich von der geplanten Regelung halte und welche Gründe zu der notwendigen und vernünftigen Absenkung der Einspeisevergütung geführt haben. Auch auf die Herausforderungen für die Solarbranche bin ich eingegangen.
Gerne stelle ich zu Ihrer Information aber noch einmal die wichtigsten Eckpunkte der jetzt erreichten Kompromisslösung dar:
Die am Kabinettsbeschluss geäußerte Kritik an den Übergangfristen haben wir Liberale sehr ernst genommen und uns erfolgreich für eine weitergehende Vertrauensschutzregelung eingesetzt. Nach wie vor halten wir aber an dem Ziel fest, die gesunkenen Anlagenpreise durch eine Kürzung der 20 Jahre garantierten Vergütung an die Stromverbraucher weiterzugeben. Die Renditen bei Investitionen in Solaranlagen werden somit auf ein Normalmaß zurückgeführt. Diese Entscheidung ist richtig und notwendig.
Wie bereits in meiner ersten Antwort dargelegt, werden die Änderungen für Dachanlagen nun zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen erhalten eine Vergütung nach altem Recht, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird. Bei Anlagen auf Konversionsflächen wird diese Frist wegen des erhöhten Aufwands auf den 30. September 2012 verlängert. Betreiber von Dachanlagen, die vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren mit Standort und Leistungsinformation an den Netzbetreiber gerichtet haben, haben bis zum 30. Juni 2012 Zeit, ihr Projekt zu den alten Konditionen fertigzustellen
Um die Parlamentsrechte zu wahren und Planungssicherheit zu erhalten, wurden die Verordnungsermächtigungen zur Marktintegration und Vergütungsabsenkung im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Um dennoch eine Reaktion auf Marktentwicklungen zu erreichen, wurde ein modifizierter atmender Deckel eingeführt, der die monatliche Degression von 1 Prozent je nach Ausbaurate erhöht oder verringert.
Die Stärke der Photovoltaik ist ihre dezentrale Produktion – aber nur dann, wenn der Strom auch dezentral verbraucht wird. Deshalb fördern und fordern wir den Eigenverbrauch. Daher soll entsprechend den tatsächlichen Möglichkeiten nur noch ein Teil der in der Anlage produzierten Strommenge fest vergütet werden – je nach Größe der Dachanlage von 80 oder 90 Prozent. Der Rest muss selbst verbraucht oder vermarktet werden. Das senkt die EEG-Umlage und den Ausbaubedarf der Netze. Gleichzeitig haben die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung beauftragt, Stromspeicher für Solaranlagen durch Umschichtung in bestehenden Haushaltsmitteln stärker zu fördern.
Auch wenn Gegner der sozialen Marktwirtschaft – allen voran die SPD – weiterhin die grenzenlose Subventionierung der Solarbranche durch die Bürgerinnen und Bürger fordern, so ist die jetzt getroffene Entscheidung der Koalition dennoch richtig. Hinzu kommt, dass sich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hersteller von Solaranlagen nicht an der Höhe der Vergütung entscheidet. Viel entscheidender für jeden Anlagenkäufer ist die Qualität und der Preis der Anlage. Nur wenn deutsche Hersteller den Preisvorteil der asiatischen Konkurrenz durch bessere Qualität ausgleichen können, werden Kunden ihre Produkte kaufen. Daran können auch weltfremde und rückwärtsgewandte Forderungen der Opposition nichts ändern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen die Hintergründe für die jetzt gefundenen Regelungen hinreichend darlegen konnte und verbleibe
mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke