Frage an Jan Mücke von Peter V. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Mücke,
mit Ihrer dankenswert prompten Antwort vom 07.03.auf meine Fragen vom 23.02. über Ihr Abstimmungsverhalten zu der durch die Bundesregierung geplanten Ausbremsung der Fotovoltaischen Stromversorgung sind Sie nicht eingegangen. Ich bitte Sie daher nochmals um deren konkrete Beantwortung.
Auch auf Ihre pauschalen Erläuterungen der Gründe des Regierungsentwurfs muss ich nochmals eingehen und Sie bitten, dazu weiter auszuführen.
Mit den aufgeschriebenen Phrasen – wir wollen nur das Beste für die sich prächtig entwickelnde Solarindustrie und das marktkonform zu niedrigen Preisen – soll m. E. nur die eigentliche Klientelpolitik überdeckt werden.
Die Solarstromerzeugung ist inzwischen eine ernsthafte Konkurrenz für die fossil befeuerten Spitzenlastkraftwerke der „big four“ geworden, wie im Handelsblatt vor kurzem nachzulesen war. Macht sich die amtierende Regierung nicht wieder mal zum Handlanger der Großkonzerne?
Warum unterstützt die FDP eigentlich nicht die sich entwickelnden dezentralen Klein- und Mittelständischen Energieversorgungsunternehmen und die auf hohem Niveau produzierenden Solar-Firmen?
Glauben Sie, dass sich mit den neuen Reglungen die Investitions- und Betriebssicherheit für solche Unternehmen grundsätzlich verbessern?
Und können Sie sich vorstellen, dass die Bürger und Bürgervereinigungen, die aktiv an der Energiewende als Kleinunternehmer mit eigenen Fotovoltaiklanlagen mitwirken wollen und sollen, mit der Neuregelung noch besser motiviert werden, sich zu engagieren?
Dann stellen Sie das doch bitte mal an Hand der vorgesehenen neuen Reglungen konkret dar, wie das gehen soll.
Und was die Probleme der Bewährung der Fotovoltaik auf dem Markt betrifft, so ist das auch sehr polemisch und nicht objektiv. Die bisherigen Regeln waren dafür ausreichend nachhaltig ausgelegt.
Das Szenario erinnert an den Ausstieg aus dem Ausstieg.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Volkmer
Sehr geehrter Herr Dr. Volkmer,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 23. Februar 2012, in denen Sie mich um eine Stellungnahme zu den Maßnahmen der Bundesregierung in der Energiepolitik und zur Solarförderung im EEG bitten.
Es verwundert mich ein wenig, dass nunmehr die Ehegatten konkurrierender SPD-MdBs mich zu Stellungnahmen auffordern, da dies doch sehr ungewöhnlich ist. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Die Bundesregierung hat sich mit den Beschlüssen zur Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter dynamisch ausbauen, die Energieeffizienz deutlich verbessern und gleichzeitig auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger und innovativer Industriestandort bleiben. Wachstum und Wohlstand in Deutschland brauchen eine zuverlässige, bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung.
Die jetzt erzielte Einigung stellt die Weichen für einen kosteneffizienten Ausbau der Photovoltaik. Uns steht die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland klar als Erfolgsgeschichte vor Augen: Die deutsche PV-Industrie zählt zu den internationalen Technologieführern. Die Vergütung für Solarstrom konnte seit Ende 2009 nahezu halbiert werden. In absehbarer Zeit werden erste Anlagentypen keine Förderung mehr im EEG benötigen.
Diese rasante Entwicklung hat dazu geführt, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert wurde. Diese hohe Zubaumenge verursacht Probleme für die Netzintegration und hohe Kosten, die über die EEG-Umlage die Stromverbraucher belasten. Vor allem liegt die neu installierte Kapazität mehr als doppelt so hoch als gesetzlich im EEG als Zielmarke verankert. Dies ist um so bedeutender, als Schwarz-Gelb den Zielkorridor, wie er unter SPD-Umweltminister Sigmar Gabriel galt, bereits fast verdoppelt hatte.
Der FDP-Fraktion und mir persönlich sind aber trotz aller Notwendigkeit einer Reform der Vertrauensschutz für mittelständische Unternehmen und Investoren wichtig. Deshalb hat die FDP-Bundestagsfraktion die am Kabinettsbeschluss geäußerte Kritik an den Übergangfristen sehr ernst genommen und sich erfolgreich für eine weitergehende Vertrauensschutzregelung eingesetzt. Die Änderungen sollen jetzt für Dachanlagen zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen sollen nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.
Die teilweise kritisierte Eigenverbrauch-Vorgabe sehen wir ebenso wie die nun monatliche Degression positiv. Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein – je nach Anlagengröße 85 oder 90 Prozent. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Dies senkt die EEG-Umlage und schafft Anreize für eine bessere Marktintegration der Photovoltaik.
Es handelt sich auch um kein „Solarauslaufgesetz“, wie die Opposition behauptet. Zwar sinkt der Zielkorridor ab 2014 von 2500 bis 3500 MW jährlich um 400 MW ab, es geht hierbei aber um die geförderte Ausbaumenge – ohne Anlagen, die sich in Zukunft auch eigenständig am Markt behaupten können.
Die Fraktionen von FDP und Union haben zudem die Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung hinsichtlich Vergütungen und Marktintegration gegenüber der Kabinettsfassung eingeschränkt, so dass ein transparentes Entscheidungsverfahren auch in Zukunft gegeben sein wird.
Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allen Beteiligten ist klar, dass diese Korrektur für manchen schmerzhaft ist und eine besondere Herausforderung bedeutet. In der Gesamtabwägung aller Interessen war dies jedoch unabwendbar. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge ist die FDP-Bundestagsfraktion auch im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren offen und dankbar.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke