Frage an Jan Mücke von Dieter W. bezüglich Umwelt
Guten Abend, sehr geehrter Herr Mücke,
die Bundesregierung plant mitten im gerade erst zum 1.1.2012 um 15 % reduzierten EEG eine weitere drastische Solarkürzung.
Ich kenne Investoren, die auf Basis des aktuellen EEG und der dort bis zum 30.06.12 festgeschriebenen Solarstromvergütung von 24,4 Cent/kWh PV-Anlagen geplant und in Auftrag gegeben haben, Dächer gemietet haben, statische Berechnungen beauftragt haben, Kreditverträge bei Ihren Banken abgeschlossen haben und so weiter.
Dies alles ist durch die Beschlüsse des Kabinetts gefährdet.
Herr Mücke, werden Sie - voraussichtlich am 30.3.12, rückwirdend zum 9.3.12 der geplanten Solarkürzung zustimmen?
Werden Sie der geplanten Ermächtigung der Bundesregierung zustimmen, die vorsieht, die Einspeisevergütung von Solarstrom und anderen Stromarten aus Erneuerbaren Energien ohne Zustimmung des Parlaments zu verändern?
Herr Mücke, wie stehen Sie überhaupt zur Energiewende, zur Ablösung von Strom aus Kohle und Atom? Wollen Sie und wenn ja wann 100 % Erneuerbare Energien?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Winkler
Vizepräsident
VEE Sachsen e.V.
Sehr geehrter Herr Winkler,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 03. März 2012, in denen Sie mich um eine Stellungnahme zur schnelleren Absenkung der Einspeisevergütung im EEG bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Die Bundesregierung hat sich mit den Beschlüssen zur Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter dynamisch ausbauen, die Energieeffizienz deutlich verbessern und gleichzeitig auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger und innovativer Industriestandort bleiben. Wachstum und Wohlstand in Deutschland brauchen eine zuverlässige, bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung.
Die jetzt erzielte Einigung stellt die Weichen für einen kosteneffizienten Ausbau der Photovoltaik. Uns steht die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland klar als Erfolgsgeschichte vor Augen: Die deutsche PV-Industrie zählt zu den internationalen Technologieführern. Die Vergütung für Solarstrom konnte seit Ende 2009 nahezu halbiert werden. In absehbarer Zeit werden erste Anlagentypen keine Förderung mehr im EEG benötigen.
Diese rasante Entwicklung hat dazu geführt, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert wurde. Diese hohe Zubaumenge verursacht Probleme für die Netzintegration und hohe Kosten, die über die EEG-Umlage die Stromverbraucher belasten. Vor allem liegt die neu installierte Kapazität mehr als doppelt so hoch als gesetzlich im EEG als Zielmarke verankert. Dies ist um so bedeutender, als Schwarz-Gelb den Zielkorridor, wie er unter SPD-Umweltminister Sigmar Gabriel galt, bereits fast verdoppelt hatte.
Der FDP-Fraktion und mir persönlich sind aber trotz aller Notwendigkeit einer Reform der Vertrauensschutz für mittelständische Unternehmen und Investoren wichtig. Deshalb haben wir die am Kabinettsbeschluss geäußerte Kritik an den Übergangfristen sehr ernst genommen und uns erfolgreich für eine weitergehende Vertrauensschutzregelung eingesetzt. Die Änderungen sollen jetzt für Dachanlagen zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen sollen nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.
Die teilweise kritisierte Eigenverbrauch-Vorgabe sehen wir Liberale ebenso wie die nun monatliche Degression positiv. Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein – je nach Anlagengröße 85 oder 90 Prozent. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Dies senkt die EEG-Umlage und schafft Anreize für eine bessere Marktintegration der Photovoltaik.
Es handelt sich auch um kein „Solarauslaufgesetz“, wie die Opposition behauptet. Zwar sinkt der Zielkorridor ab 2014 von 2500 bis 3500 MW jährlich um 400 MW ab, es geht hierbei aber um die geförderte Ausbaumenge – ohne Anlagen, die sich in Zukunft auch eigenständig am Markt behaupten können.
Die Fraktionen von FDP und Union haben zudem die Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung hinsichtlich Vergütungen und Marktintegration gegenüber der Kabinettsfassung eingeschränkt, so dass ein transparentes Entscheidungsverfahren auf in Zukunft gegeben sein wird.
Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allen Beteiligten ist klar, dass diese Korrektur für manchen schmerzhaft ist und eine besondere Herausforderung bedeutet. In der Gesamtabwägung aller Interessen war dies jedoch unabwendbar. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge ist die FDP-Bundestagsfraktion auch im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren offen und dankbar.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr Winkler,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 03. März 2012, in denen Sie mich um eine Stellungnahme zur schnelleren Absenkung der Einspeisevergütung im EEG bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Die Bundesregierung hat sich mit den Beschlüssen zur Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter dynamisch ausbauen, die Energieeffizienz deutlich verbessern und gleichzeitig auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger und innovativer Industriestandort bleiben. Wachstum und Wohlstand in Deutschland brauchen eine zuverlässige, bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung.
Die jetzt erzielte Einigung stellt die Weichen für einen kosteneffizienten Ausbau der Photovoltaik. Uns steht die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland klar als Erfolgsgeschichte vor Augen: Die deutsche PV-Industrie zählt zu den internationalen Technologieführern. Die Vergütung für Solarstrom konnte seit Ende 2009 nahezu halbiert werden. In absehbarer Zeit werden erste Anlagentypen keine Förderung mehr im EEG benötigen.
Diese rasante Entwicklung hat dazu geführt, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert wurde. Diese hohe Zubaumenge verursacht Probleme für die Netzintegration und hohe Kosten, die über die EEG-Umlage die Stromverbraucher belasten. Vor allem liegt die neu installierte Kapazität mehr als doppelt so hoch als gesetzlich im EEG als Zielmarke verankert. Dies ist um so bedeutender, als Schwarz-Gelb den Zielkorridor, wie er unter SPD-Umweltminister Sigmar Gabriel galt, bereits fast verdoppelt hatte.
Der FDP-Fraktion und mir persönlich sind aber trotz aller Notwendigkeit einer Reform der Vertrauensschutz für mittelständische Unternehmen und Investoren wichtig. Deshalb haben wir die am Kabinettsbeschluss geäußerte Kritik an den Übergangfristen sehr ernst genommen und uns erfolgreich für eine weitergehende Vertrauensschutzregelung eingesetzt. Die Änderungen sollen jetzt für Dachanlagen zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen sollen nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.
Die teilweise kritisierte Eigenverbrauch-Vorgabe sehen wir Liberale ebenso wie die nun monatliche Degression positiv. Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein - je nach Anlagengröße 85 oder 90 Prozent. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Dies senkt die EEG-Umlage und schafft Anreize für eine bessere Marktintegration der Photovoltaik.
Es handelt sich auch um kein "Solarauslaufgesetz", wie die Opposition behauptet. Zwar sinkt der Zielkorridor ab 2014 von 2500 bis 3500 MW jährlich um 400 MW ab, es geht hierbei aber um die geförderte Ausbaumenge - ohne Anlagen, die sich in Zukunft auch eigenständig am Markt behaupten können.
Die Fraktionen von FDP und Union haben zudem die Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung hinsichtlich Vergütungen und Marktintegration gegenüber der Kabinettsfassung eingeschränkt, so dass ein transparentes Entscheidungsverfahren auch in Zukunft gegeben sein wird.
Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allen Beteiligten ist klar, dass diese Korrektur für manchen schmerzhaft ist und eine besondere Herausforderung bedeutet. In der Gesamtabwägung aller Interessen war dies jedoch unabwendbar. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge ist die FDP-Bundestagsfraktion auch im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren offen und dankbar.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke