Frage an Jan Mücke von Uwe K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jan Mücke,
Sie haben bei der Abstimmung am 28. Oktober 2010 zum Atomgesetz mit Ja gestimmt. Ich gehe davon aus, dass sie sich im Vorfeld der Abstimmung intensiv mit dem Thema Risiken der Atomkraftwerke, Folgen eines Störfalls und Endlagerung von Atommüll und den Kosten beschäftigt haben. Deshalb bin ich sehr an der Beantwortung der folgenden Fragen interessiert.
- Ist es richtig, dass die Betreiber der Atomkraftwerke in Deutschland nicht verpflichtet sind, die Risiken des Betriebs in vollem Umfang zu versichern ? Damit meine ich die vollständigen Kosten für Evakuierung, Entschädigungen, Dekontaminierung und sonstiger Kosten im Falle eines Störfalls – einschließlich eines Auslegungsstörfalls oder eines auslegungsüberschreitenden Störfalls.
- Wenn die Betreiber der Atomkraftwerke nicht verpflichtet sind, diese Risiken in Höhe von mehreren Milliarden bis Billionen Euro zu versichern, wer übernimmt in einem solchen Fall die Kosten ?
- Ist in einem solchen Fall garantiert, dass alle Kosten in voller Höhe übernommen werden ?
- Wer würde im Falle eines Auslegungsstörfalls oder eines auslegungsüberschreitenden Störfalls die Sicherung des AKW’s (Liquidation) übernehmen ? Wer stellt das Personal für eine solche Massnahme ? Gibt es konkrete Pläne für die einzelnen Kraftwerke, die den Ablauf einer solchen Sicherung festlegen ?
- Ist es richtig, dass die Betreiber der Kernkraftwerke nicht oder nicht in vollem Umfang für die Kosten der Endlagerung der abgebrannten Kernbrennelemente und des sonstigen Atommülls (z.B. radioaktive Teile der Kraftwerke nach deren Rückbau) aufkommen müssen ?
- Wer kommt für die o.g. Kosten in Anbetracht der sehr langen Lagerungszeiten auf ? Wie wird die Finanzierung der Lagerungskosten über mehrere tausend Jahre gesichert ?
Mit freundlichen Grüssen,
Uwe Kunzak
Sehr geehrter Herr Kunzak,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15.März 2011, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Bei der Abstimmung am 28. Oktober 2010 habe ich mit „Ja“ gestimmt zur Laufzeitverlängerung und zum damit verbundenen Energiekonzept, dass einen massiven Ausbau der Erneuerbaren Energie als Ziel hat. Nach den Ereignissen in Fukushima und dem nuklearen Notstand in den japanischen Kernkraftwerken der Region wurde von uns das Problem der Beherrschbarkeit dieser Technologie erneut geprüft. Für uns als FDP-Bundestagsfraktion war dabei klar: Wir fordern und fördern den Umbau der Energieversorgung hin zum Zeitalter der Erneuerbaren Energien.
Bereits im letzten Jahr hat die schwarz-gelbe Koalition mit ihrem Energiekonzept einen Weg hin zu regenerativen Energien aufgezeigt. Nach der Naturkatastrophe in Japan hat sich die Koalition in einem beschleunigten Verfahren auf die Eckdaten für den Atomausstieg geeinigt - ganz im Sinne der Deutschen Bevölkerung. Die Kernkraft war und ist für uns nur eine zeitlich befristete Brückentechnologie bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft, der nunmehr schon 2022 vollzogen sein wird.
Für die FDP hat Sicherheit weiter höchste Priorität. Um den Ausstieg aus der Atomenergie aber machbar, nachvollziehbar und umsetzbar zu machen, haben wir Liberalen viele unserer Positionen bei den Verhandlungen durchgesetzt. So hat die christlich-liberale Koalition beschlossen, dass der Ausstieg in drei Stufen erfolgt. Die acht stillgelegten Kraftwerke gehen nicht mehr ans Netz . Eines der Kraftwerke wird im Stand-by-Modus gehalten, um bei Engpässen wieder Strom produzieren zu können. Das entspricht der Intention des von der FDP geforderten Korridors zur Sicherung der Netzstabilität in den nächsten Wintern – sofern die fossilen Kapazitäten nicht ausreichen.
Auf Initiative der FDP wird es ein Planungsbeschleunigungsgesetz für den Bau von Ersatzkapazitäten geben. Außerdem wird der industrielle Mittelstand durch eine niedrigere EEG-Umlage und mit einer Stromkostenkompensation beim Emissionshandel entlastet. Beides sichert die industrielle Basis im Zuge der Energiewende.
Die Liberalen haben auch dafür gesorgt, dass keine Geschenke an die Energieversorger gemacht wurden. Die Brennelementesteuer bleibt erhalten. Das ist haushaltspolitisch notwendig denn sonst würden die Spielräume für eine steuerlichen Entlastung der Bürger verpuffen. Außerdem soll die Steuer laut Koalitionsvertrag unter anderem für die Kernkraft-Altlasten beim Atommüll-Lager Asse dienen – ist also auf Folgekosten der Nutzung der Kernkraft hin ausgerichtet. Bei der Endlagerung hat sich die FDP mit einem vernünftigen Mittelweg durchgesetzt. Wir erkunden den Salzstock Gorleben zu Ende, entwickeln aber parallel alternative Entsorgungsoptionen.
Die traurige Tatsache, dass wir bei der sicheren Endlagerung von hoch radioaktiven Abfall noch nicht weiter sind als im Jahr 2000, ist die unmittelbare Folge eines vom grünen Umweltminister Jürgen Trittin verhängten gesetzlichen Verbots, das die Erkundung des möglichen Endlagerstandortes Gorleben jahrelang verhinderte. Dieses sogenannte „Gorleben-Moratorium“ hat dafür gesorgt, dass wir ein kostbares Jahrzehnt verloren haben, bei der Suche nach einem sicheren Endlager. Wäre es bei einem früheren Atomausstieg geblieben, hätte es zwar etwas weniger Abfälle gegeben, aber immer noch keine Antwort die Endlagerfrage. Die unter rot-grün verhängte unsinnige, ideologische und verantwortungslose Blockade wird nun endlich überwunden. Der Salzstock in Gorleben wird nun endlich ergebnisoffen erkundet, damit wir endlich Klarheit haben. Das schulden wir den kommenden Generationen.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke