Frage an Jan Mücke von Herr E. bezüglich Familie
Werter Herr Mücke,
neulich haben wir unseren aktualisierten Elterngeldbescheid erhalten. Es sind 35 Euro weniger. Damit können wir leben und es ist ja auch für eine gute Sache. Was ich nicht verstehe ist, dass der Maximalbetrag für das Elterngeld nicht in gleichem Maße und sogar überhaupt nicht abgesenkt wurde. Das bedeutet doch, dass sich Menschen deren 65% des Nettoeinkommens über den 1800 Euro liegen überhaupt nicht an der Rettung unserer Staatsfinanzen beteiligen. Das verstehe ich nicht. Können Sie mir das bitte erklären? Eine Absenkung auf 1750 Euro wäre doch wirklich eine runde Sache gewesen und hätte der Mitte der Gesellschaft gezeigt, dass nicht nur sie immer zahlen müssen, sondern manchmal auch die anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Eckert
Sehr geehrter Herr Eckert,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Januar 2011, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Elterngeld bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen. Für meine späte Antwort bitte ich um Nachsicht.
Ich freue mich, dass Sie unserer Entscheidung Kürzungen vorzunehmen nachvollziehen können – auch wenn es Sie und Ihre Familie persönlich betrifft.
Elterngeld war und ist gedacht als finanzielle Unterstützung und Anreiz für berufstätige Mütter und Väter. Elternteile die sich für die Betreuung Ihres Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten entscheiden, sind nicht voll erwerbsfähig. Damit sollen auch diejenigen zu Nachwuchs ermutigt werden, die sich dies aus Sorge um ihren Lebensunterhalt bislang nicht vorstellen konnten. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Im Zuge des Sparpakets wurde der Höchstsatz ab einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.240 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent gekürzt. Die Einsparbelastung wird somit insgesamt gerechter, da auch Bezieher von mittleren und höheren Nettoeinkommen in die Sparanstrengungen einbezogen werden. Für die Bezieher kleinerer Einkommen bis 1.000 Euro gibt es weiterhin den Geringverdienerzuschlag und auch der Geschwisterbonus bleibt. Mit der Anrechnung von Elterngeld bei ALG-II-Empfängern auf Leistungen nach dem SGB II gelten für das Elterngeld nun dieselben Regelungen wie für das Kindergeld. So werden auch stärkere Anreize zur Aufnahme einer Arbeit gesetzt und das Lohnabstandsgebot gewahrt.
Es ist dabei richtig, dass sich die Obergrenze des zu beziehenden Elterngeldes insgesamt nicht verschiebt. Da aber der Anteil am Elterngeld linear von 67 auf 65 Prozent des einstigen Nettogehalts gesunken ist, braucht man ein höheres Ausgangseinkommen, um den Maximalbetrag von 1800 Euro zu erhalten. Das heißt, es kommen weniger Eltern als bisher in den Genuss der höchsten Förderung. Hier gibt es somit keine Bevorzugung der einen oder anderen Verdienstklasse und auch nach den Änderungen kommt das Elterngeld allen Einkommensgruppen gleichermaßen unterstützend zugute.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wurde dieser Kompromiss gefunden.
In der schwarz-gelben Koalition gab und gibt es unterschiedliche Meinungen zu dieser Lösung. Die FDP-Bundestagsfraktion hätte sich auch noch mehr Bewegung in dieser Frage vorstellen können.
Durch das Sparpaket gibt es allerdings eine weitere Neuerung, die jetzt auch die Familien mit hohem Einkommen anders in die Berechnungen einbezieht. So entfällt der Elterngeldanspruch künftig für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro. Hinzu kommt, dass Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder die nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, bei der Elterngeldberechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen meine eigene Position und die Position der FDP-Bundestagsfraktion hinreichend darlegen konnte und verbleibe
mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke