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Frage von Frank A. •

Frage an Jan Mücke von Frank A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Herr Mücke,

ich beziehe mich auf das Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 30.6.2010.
1.Bauverbote:
Bei uns wurde ein Baugebiet noch schnell vor der Planfeststellung der Landebahn Nord duchgeboxt, obwohl klar ist das dieses dann unter dem Siedlungsbeschränkungsgebiet liegt.
Wo wird hier auf die Gesundheit der Bevölkerung geachtet? Unser Haus liegt mittlerweile auch in einem Siedlungsbeschränkungsgebiet! Da nutzt uns das Bauverbot gar nichts!

2.Nachtflüge:
Sie reden von nur 17 Nachtflügen! Auch wenn ich nur zwei mal in der Nacht geweckt werde, bin ich morgens unausgeschlafen!
Seit wann gilt die Nachtruche nur von 23-5:00 Uhr? Auf diesen Zeitraum beziehen sich diese 17 Nachtflüge. In den Randstunden(22:00-23:00 und 5:00-6:00) sind dann nochmal 150 Flüge erlaubt.
Ich möchte Sie an das einmalige Medationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens erinnern. Dieses sollte, nach den Erfahrungen der Startbahn 18 West, dafür sorgen das eine Lösung für alle Parteien gefunden wird! In diesem Mediationsverfahren wurde beschlossen Ausbau ja, aber dafür mit Nachtflugverbot in der Zeit von 23:00-5:00.
Bei der Mediation waren alle Gruppen vertreten. Was sind solche Verfahren noch Wert, wenn die Abmachungen doch nicht gehalten werden?

3.Einflugschneise:
Nicht landende Flugzeuge, sondern die startenden Flugzeuge sind das Problem.

4.Luftverkehr ist erheblich leiser geworden:
Bei uns trifft das nicht zu! Es gibt zwar zahlreiche leisere Flugzeuge, doch hat die Anzahl der Starts extrem zugenommen.
Die Routen werden auf optimalen Duchsatz und nicht auf optimalen Bevölkerungsschutz ausgelegt.

Den Interessenausgleich, welchen Sie ansprechen hat es in Frankfurt mit dem Mediationsverfahren gegeben, nur wurde dieser einseitig gebrochen!
Sie sagten zur Waldschlösschenbrücke in Dresden das die Politik das macht was die Bürger wollen, das ist in Frankfurt leider nicht der Fall!

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Frank Abt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Abt,

zunächst vielen Dank für Ihre aufmerksame Auseinandersetzung mit meinen Ausführungen in dem Interview, das die Frankfurter Rundschau am 30.06.2010
mit mir geführt hat. Sie haben einige Themen, die ich angesprochen hatte, aufgegriffen und mit Ihren Erfahrungen unterlegt. Hierauf würde ich gerne eingehen, soweit es mir möglich ist.

Als Erstes sprechen Sie das Thema „Bauverbote“ an.
Für Ihren Unmut darüber, dass Kommunen „noch schnell“ vor der für diese absehbaren Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsgebieten Bauland ausweisen, habe ich größtes Verständnis. Ein solches Verhalten ist zu Lasten aller Betroffenen höchst unklug, denn Bauwillige sehen sich in der Folge mit Fluglärmproblemen konfrontiert, die vermeidbar gewesen wären und die Kommunen und die Flugplätze müssen sich mit den berechtigten Beschwerden der Anwohner auseinander setzen. Dies ist für alle Beteiligten höchst unbefriedigend.
Auch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat zur Vermeidung von Fluglärm einen sog. „ausgewogenen Ansatz“ entwickelt, bei dem eine Siedlungspolitik, die die Wohnbebauung nicht zu nah an Flugplätze heranrücken lässt, eine wichtige Rolle spielt. ICAO drängt darauf, dass Wohnbebauung hinreichenden Abstand zu Flugplätzen hält, um Anwohnern und Flugplätzen ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen. Diese Strategie der ICAO ist allerdings rechtlich nicht verbindlich, sondern eine politische Leitlinie für die Vertragsstaaten. Den Bundesländern, die für diese Fragen in Deutschland zuständig sind, ist dies wohlbekannt; auf Bundesebene bestehen allerdings keine Kompetenzen bei der Siedlungspolitik. Vor diesem Hintergrund bitte ich
um Ihr Verständnis, dass aufgrund des föderalen Systems hier auch keine Eingriffsmöglichkeiten des Bundes bestehen.

Weitere Anmerkungen beziehen sich auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Zu den angesprochenen Nachtflugregelungen möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Zuständigkeit für Genehmigung und Betrieb von Flugplätzen liegt in Deutschland vor dem Hintergrund der größeren Sachnähe bei den Bundesländern. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) führt nur die Fach- und Rechtsaufsicht über die
Länderbehörden aus. Konsequenter Weise war das BMVBS auch nicht Teilnehmer im Mediationsverfahren.
Das Land Hessen, das den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens erarbeitet hat, hat nach hiesiger Einschätzung höchst sorgfältig die Belange aller Betroffenen abgewogen und vor diesem Hintergrund eine Nachtflugregelung vorgelegt, die gerade noch mit der verkehrlichen Bedeutung eines internationalen Großflughafens vereinbar ist und die Einbindung Deutschlands in die interkontinentalen Verkehrsnetze im Hinblick auf den Zeitsprung gewährleistet. Eine vollständige Schließung des Flughafens in der Nacht würde demgegenüber zu einer Kappung wichtiger Versorgungsverbindungen für die deutsche Volkswirtschaft – mit Auswirkungen auch für die Region – führen. Da dies keine vertretbare Option ist, hat die Planfeststellungsbehörde bei ihrer Abwägung sehr strenge Maßstäbe angesetzt und die vom Bundesverwaltungsgericht zum Flughafen Leipzig/Halle entwickelten Grundsätze zum Nachweis des Erfordernisses nächtlicher Flugbewegungen berücksichtigt.

Ich bin mir bewusst, dass die von Ihnen beschriebene Situation in der Nacht für jeden Betroffenen sehr problematisch ist und ich kann auch verstehen, dass in dieser Situation das Wissen um die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Frankfurter Flughafens zweitrangig ist. Beide Faktoren – den individuellen Schutz des Einzelnen und die wichtigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen – musste die Genehmigungsbehörde dennoch in Einklang bringen. Vor diesem Hintergrund hat sie im Planfeststellungsbeschluss Vorsorge in Form aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen getroffen. Die Inanspruchnahme der
passiven Schallschutzmaßnahmen steht jedem Betroffenen offen. Das deutsche Lärmschutzrecht ist diesbezüglich sehr anspruchsvoll und nimmt den Flughafen intensiv in die Pflicht. Dies unterstütze ich nachdrücklich. Mein Haus wird sich auch weiterhin auf allen in Frage kommenden Ebenen für eine stetig fortschreitende Minimierung von Fluglärm einsetzen.

Dies gilt im Übrigen auch für Ihren Hinweis darauf, dass die Verringerung des Triebwerklärms des einzelnen Fluggerätes zwar geringer geworden ist, aber durch eine höhere Anzahl von Flugbewegungen kompensiert wird. Deutschland arbeitet im internationalen Raum bei der ICAO intensiv daran, einen neuen - wiederum deutlich leiseren - Lärmstandard für Fluggeräte zu verabschieden, um die Auswirkungen zunehmender Flugbewegungen abzumildern.

Ich bin sicher, dass meine Bemerkungen für Sie nicht in allen Punkten zufrieden stellend sind, hoffe aber, dass es mir zumindest gelungen ist, zum gegenseitigen Verständnis beizutragen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke, MdB