Frage an Jan Mücke von Günther S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Mücke,
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wurde von der großen Koalition aus CDU/CSU/SPD beschlossen. Ihre Fraktion unterstützte diesen Antrag damals nicht. In diesem Jahr soll eine Überprüfung dazu stattfinden. Werden Sie die Forderungen der Mehrheit der Betroffenen unterstützen und gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters stimmen?
Sehr geehrter Herr Sorgalla,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.08.2010.
Derzeit wird die Regelaltersgrenze noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Von 2012 an wird diese Grenze dann über 17 Jahre hinweg, also bis 2029, stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Dies hat die große Koalition in der letzten Wahlperiode so beschlossen. Als Begründung hierfür steht die demographische Entwicklung, die zur finanziellen Stabilität der Rentenversicherung eine längere Teilhabe am Erwerbsleben erfordert. Im Grundsatz teilt die FDP diese Annahme.
Dennoch sind wir der Auffassung, dass die starre Altersgrenze von 67 Jahren für den Renteneintritt den Bedürfnissen vieler älterer Menschen nicht gerecht wird. Diese Kritik haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach geäußert und sie gilt nach wie vor. Denn nicht jeder Arbeitnehmer ist willens oder in der Lage, bis zum 67. Lebensjahr voll zu arbeiten. Andererseits gibt es den Wunsch vieler Älterer, länger beruflich aktiv zu bleiben.
Deshalb wollen wir den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Ab dem 60. Lebensjahr soll jeder Versicherte frei wählen können, wann er seine gesetzliche Rente beziehen möchte. Daneben sollen die Grenzen für den Zuverdienst neben dem Rentenbezug aufgehoben werden. Dadurch wird es möglich, den Lebensstandard auch bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu halten und trotzdem dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke