Frage an Jan Mücke von Angelika H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Mücke,
am 7.6.2010 wurde das große Sparprogramm der Regierung öffentlich vorgestellt.
Ich möchte mich nicht über die Kürzung der Sozialleistungen aufregen, das tun schon andere, mir fehlt leider neben dem Abbau der Anzahl öffentlicher Bediensteter, welcher nicht detailliert dargestellt ist, der Abbau der Bürokratie in öffentlichen Ämtern, was ja dann auch den Abbau von Stellen nachziehen würde.
Mein Beispiel:
Ich bin im Besitz einer kleinen Streuobstwiese in Sachsen mit ca. 60 Bäumen,
welche teils schon über 70 Jahre alt sind. Für eine kleine Belohnung (ca. 2,50 € pro Baum) sorgt ein Förderzuschuss vom Amt für Landwirtschaft. Jährlich kommen dann zwei Mitarbeiter und kontrollieren die Durchführung meiner schriftlich gemeldeten Obstbaumverschneidungen. Nicht, dass ich diesen nach öffentlichen Tarif gut bezahlten Angestellten die Rundfahrten durch unsere schöne Heimat nicht gönne, liegt keine Verhältnismäßigkeit zu den ca. insgesamt 130 € vor.
Auf Grund der jährlich einzureichenden Förderanträge, welche einen Seitenumfang von ca. 20 mittlerweile ausmachen und jährlich komplizierter werden, kann ich keinerlei Tun zum Abbau von Bürokratie erkennen. Wenn ich jetzt den Kürzungsvorschlag für die Streichung von Fördermaßnahmen für Arbeitslose damit vergleiche, frage ich Sie, wie sehen Sie die Sache und welche gezielten Überprüfungen in staatlichen Verwaltungen müssen angestrebt werden ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Striegistal
Angelika Hörner
Sehr geehrte Frau Hörner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Themen Sparpaket und Bürokratieabbau.
Die Bundesregierung hat auf der Klausurtagung am 6. und 7. Juni 2010 im Bundeskanzleramt die Eckpunkte für den Haushalt 2011 und die Finanzplanung bis 2014 festgelegt. Wegen der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Schuldenbremse wird die Regierung bis zum Jahr 2016 jährlich knapp zwölf Milliarden Euro einsparen.
Die Haushaltslage zeigt, dass Sparen das Gebot der Stunde ist. Statt Steuern zu erhöhen setzen die Liberalen auf konsequentes Konsolidieren. Ziel ist ein gesunder Staat, der seinen Aufgaben nachkommen kann und nicht dauerhaft zu Lasten künftiger Generationen Schulden erwirtschaftet. Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, ein Sparpaket auf den Weg zu bringen und nicht der einfache Weg über Steuererhöhungen gewählt wurde.
Die angestrebten Maßnahmen sind ein ausgewogenes Sparprogramm, weil es alle Teile der Gesellschaft einbezieht und dazu geeignet ist, die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Der Finanzsektor, die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung, aber auch die Empfänger ineffizienter Doppelleistungen des Sozialsystems müssen ihren Beitrag dazu leisten, die Staatsfinanzen zu sanieren und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.
Ich halte den teilweise erhobenen Vorwurf des „sozialen Kahlschlags“ daher auch für unbegründet. Der Anteil der Sozialausgaben am Bundeshaushalt beträgt rund 55 Prozent (1998: 39,3 Prozent), während die Sparmaßnahmen im Bereich des Arbeitslosengelds II und beim Elterngeld knapp ein Drittel der Einsparsumme ausmachen. Dieses Zahlenbeispiel macht deutlich, dass auf eine soziale Balance geachtet worden ist. Zudem wird der Bildungsbereich von Sparmaßnahmen ausgenommen - davon profitieren auch Kinder aus Hartz IV-Familien. Forschung, Bildung und Entwicklung ist und bleibt ein Schwerpunkt der christlichliberalen Koalition. Bei den zugesagten zusätzlichen 12 Mrd. Euro bis 2013 wird es daher keine Kürzungen geben und wir setzen damit eine klare Priorität für die Zukunft unseres Landes.
Das von Ihnen geschilderte Beispiel zeigt überzeugend, welche Auswüchse Bürokratie haben kann und wie sehr generell die Notwendigkeit besteht, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die FDP hat sich seit langem für einen weitreichenden Bürokratieabbau stark gemacht. Sie hat erreicht, dass im Koalitionsvertrag mit der Union nunmehr konkrete Schritte festgeschrieben wurden. Darin sind unter anderem Gesetzesänderungen in den Bereichen Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten und Beantragung gesetzlicher Leistungen vorgesehen, die zu einer deutlichen Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für alle Beteiligten führen werden.
Kürzlich haben die Fraktionen der FDP und CDU/CSU ein Gesetz zur Änderung der Aufgaben und Kompetenzen des Nationalen Normenkontrollrates in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft Gesetzentwürfe daraufhin, welchen bürokratischen Aufwand diese in ihrer Umsetzung voraussichtlich verursachen werden. Bislang waren davon jedoch nur die Informationspflichten der Betroffenen erfasst. Nunmehr soll der NKR die Kompetenz erhalten, eine beabsichtigte Gesetzesänderung auf ihren gesamten Erfüllungsaufwand hin zu überprüfen. Das Parlament erhält damit eine deutlich realitätsnähere Einschätzung über die Folgen der geplanten Regelung, die es in seine Entscheidung mit einfließen lassen kann. Es hat durch diesen Erkenntnisgewinn die Möglichkeit, den Entwurf noch vor seiner Verabschiedung abzuändern und so unnötige Kosten für alle Betroffenen zu vermeiden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits den "Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht" in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Vielfach existieren noch veralterte Rechtsvorschriften, die nur noch eine eingeschränkte praktische Wirkung entfalten, aber dennoch beachtet werden müssen. Dies hat einen vermeidbaren erhöhten Erfüllungsaufwand und zusätzliche Bürokratiekosten zur Folge. Hier setzt der Gesetzentwurf an und sieht die Streichung dieser Vorschriften oder deren zeitgemäße Abänderung vor.
Durch den Wegfall oder die Beschränkung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten der Bürger und der Wirtschaft verringert sich auch der Erfüllungs- und Kontrollaufwand der Verwaltung erheblich. So kann sich der Staat wieder vermehrt auf seine Kernaufgaben konzentrieren und gleichzeitig finanzielle Mittel einsparen.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke