Frage an Jan Mücke von Frank J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordnter Mücke,
mit Bedauern habe ich heute Kenntnis von der Verweigerungshaltung des BM Scholz bezüglich der Fortführung der Optionskommunen im Rechtskreis SGB II erhalten.
Direkt macht er bekanntlich die CDU/CSU BT Fraktion für die unterbliebene Weiterführung der Option verantwortlich.
Gerade im Interesse des von Ihnen vertretenen Wahlkreises sowie dem Land Sachsen, in welchem nachweislich die Option erfolgreich ausgeführt wurde wäre doch eine dauerhafte Fortführung im Interesse aller Betroffenen.
Sehen Sie eine Lösungsmöglichkeit in diesem Sinne noch zeitnah in 2009 ?
Sehr geehrter Herr Jüttner,
die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Arbeitssuchende durch kommunale Jobcenter betreut werden. Die Kommunen sind näher beim Betroffenen, können wesentlich individueller auf den Einzelnen eingehen und kennen die Arbeitsmarktlage vor Ort besser als die Arbeitsagentur.
Im Rahmen einer gesetzlichen Experimentierklausel, dem sog. Optionsmodell, nehmen einige kommunale Träger, wie z.B. der Landkreis Meißen, die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahr. Hierzu habe ich mich bereits intensiv mit verschiedenen Landräten besprochen, die mir Qualität und Leistungsfähigkeit des Optionsmodells auch persönlich bestätigten.
Bereits vor der Kreisgebietsreform in Sachsen habe ich im Deutschen Bundestag einen Antrag initiiert, der es ermöglichen sollte, dass bei einer Zusammenführung von Kreisen mit unterschiedlicher Trägerschaft der kommunale Träger sein Zuständigkeitsgebiet entsprechend ausweiten kann (vgl. Drs. 16/6642, beigefügt). Doch bereits dieser Antrag scheiterte an der Koalitionsmehrheit. Als Resultat haben wir heute getrennte Trägerschaften sogar innerhalb eines Kreises, was zu Chaos nicht nur bei den Empfängern der Grundsicherung, sondern auch bei den zuständigen Behörden führt.
Wir wollen klare Verhältnisse und kommunale Jobcenter als einzigen und kompetenten Ansprechpartner mit weit reichender Entscheidungskompetenz auch hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsmittel. Sie sollen von den Arbeitsagenturen die Aufgaben der Arbeits- und Berufsberatung, die Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung sowie die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen übernehmen. Die derzeitige Mischverwaltung, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft hat, lehnen wir ab.
Es hilft niemandem, wenn sich CDU/CSU und SPD gegenseitig für die gescheiterte Reform der Arbeitsvermittlung verantwortlich machen. Die kommunale Trägerschaft wäre verfassungskonform, effizient und bürgernah. Daher treten wir konsequent für die Weiterführung der Option ein.
Die Experimentierklausel läuft - ebenso wie die Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Auflösung der derzeitigen Mischverwaltung - Ende 2010 aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird die derzeitige Koalition sicherlich keine dauerhafte Lösung mehr erarbeiten können. Ich werde jedoch alles daran setzen, dass sehr frühzeitig nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 - dann hoffentlich mit der FDP in Regierungsverantwortung - eine Lösung in unserem Sinne getroffen wird, die den derzeitigen Optionskommunen auch die Sicherheit gibt, weiterhin Träger der Grundsicherung bleiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Mücke