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Jan Mönikes
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Frage von Martin M. •

Frage an Jan Mönikes von Martin M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Mönikes,

das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass Beiträge zur Krankenversicherung in größerem Umfang abzugsfähig sein müssen. Die bisherige Regelung zur Abzugsfähigkeit der Beiträge ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang aufgegeben, dass die Verfassungswidrigkeit erst für die Zukunft zum 01.01.2010 hin zu beseitigen sei. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Bürgerentlastungsgesetz auch getan.

Zu diesem Themenkomplex zwei Fragen an Sie:

1) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordneter für die Bürger einsetzen, dass es den Bürgern künftig durch entsprechende Gesetzesänderungen (z. B. Änderung der Abgabenordnung oder des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) nicht mehr zugemutet wird, verfassungswidrige und dadurch klar unrechtmäßige Steuern zu bezahlen und dass der Staat diese Steuern künftig nicht mehr behalten darf?

2) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Politik künftig aufgrund verfassungswidriger Gesetze zwingend auf den Weg gebrachte Steueränderungsgesetze in der Öffentlichkeit nicht mehr als Steuergeschenke verkauft? Dies würde der Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen sehr nützen. Schließlich beseitigt die Politik dadurch doch nur die eigenen Fehler und macht dem Bürger kein Geschenk, sondern gibt ihm lediglich das zurück, was ihm immer gehört hat.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Mann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mann,

vielen Dank für Ihre Frage!

In der Tat bin ich mit Ihnen der Meinung, dass zu einer glaubwürdigen politischen Kommunikation gehören sollte, Fehler auch als solche zu benennen und der Mut, deren Korrektur auch als solche zu kennzeichnen. Wenn Medien und Gesellschaft zugleich auch der Politik etwas mehr Fehlertoleranz zugestehen würden, dann sollte so etwas in Zeiten des Internet auch hoffentlich bald nicht mehr als nötig angesehen werden.

Das Problem, insbesondere mit der Rückwirkung von Urteilen, kennt unser Recht in vielen Bereichen - nicht nur bei der Finanzordnung. Bisher ist es so gelöst, dass nur derjenige, der das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht scheut oder zumindest durch seine Einsprüche hinnimmt, dass seine Bescheide nicht endgültig rechtskräftig werden, rückwirkend "belohnt" werden soll, wenn er Recht bekommt. Vom Prinzip her halte ich das auch für die Zukunft für richtig. Wenn allerdings das Ergebnis im Einzelfall unbillig erscheint, sollte mindestens das BVerfG den Mut haben, entsprechende Ausgleichsverpflichtungen allgemein verbindlich auszusprechen. Der Bundestag kann es schon wegen der "Diskontinuität" des Haushaltsrechts nicht leisten.

Beste Grüße
Ihr Jan Mönikes

P.S.: Unter http://www.moenikes.de erfahren Sie mehr auch über solche Themen. Und unter http://www.wirfuerjan.de freue ich mich über Ihre Unterstützung!