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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Stewart H. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Stewart H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,

wissen Sie, ob das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium für Finanz vom 03/2014 im Bundestag diskutiert worden
ist? http://goo.gl/8ODmia (um Zeichen zu sparen, sind alle Links von Google Link Shortener verkürzt)

Ich prognostiziere, Sie werden sagen, dass Rundfunk Ländersache ist und
daher hat der Bund nichts zu sagen, aber die folgende Statistik (Quellen sind unten) zeigen,
dass es sicherlich ein bundesweiter Thema ist:

2013
800.000 bis 2 Mio Nichtzahler
15 Mio Mahnungen, 60.000 Zwangsvollstreckungen monatlich
2 Mio Vorgänge im Rückstau sowie Korruptionsvorwürfe
5000 bis 7000 Klagen bundesweit (mind.)

2014
mehr als 4 Mio Nichtzahler
über 20 Mio Mahnungen verschickt und 900.000 Vollstreckungen erwirkt

Quellen:
http://goo.gl/qs4aBX
http://goo.gl/B3HQNQ
http://goo.gl/KZRTRM

Auch Internet Portalen werden von der Bevölkerung beliebt:

gez-boykott.de
1 Mio Seitenaufrufe pro Monat
http://goo.gl/b9q2SP
38.000 "Likes" auf Facebook (Sie haben knapp 14.000)
https://goo.gl/ZpTETd

Gemeinsam gegen GEZ
93.000 "Likes" auf Facebook
https://goo.gl/O2Qngd

274.000 "Likes" auf dieser Einladung (GEZ) Stoppen Jetzt
https://goo.gl/DB5nLL

Nicht zu vergessen, die zahlreiche Unterschriften auf verschiedenen Petitionen:

545.000
https://goo.gl/I5Jc8x

90.000
http://goo.gl/Wwm0Yb

Plus andere Petitionen auf ländliche Ebene.

Was ist Ihre Meinung zu dieser Thema? Offensichtlich sind viele Menschen dieses Land nicht zufrieden mit den Änderungen den Rundfunkstaatsvertrag vom 2013...Tendenz steigt. Wie weit muss es gehen, bevor der Bund sich mit dem Thema befasst/befassen kann? Schon gibt es mehrere Diskussionen und mögliche Gründe, Klagen beim EuGH einzureichen aber ich finde es schade, dass es nicht erst im Inland in eine reife und neutrale Weise im Bundestag diskutiert werden kann.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Stewart Hill

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hill,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rundfunkgebühren. Auch wenn das Thema Ländersache ist, wie Sie richtig sagen, will ich Ihnen gern darauf antworten.

Das von Ihnen angesprochene Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zum Thema "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung" war bislang nicht Gegenstand einer Debatte im Deutschen Bundestag. Zum einen handelt sich dabei um ein vom Bundestag und der Bundesregierung unabhängiges Gremium. Zum anderen ist eben der Rundfunk laut Grundgesetz alleinige Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Ich persönlich halte zudem nichts von Schaufenster-Debatten, bei denen anschließend inhaltlich überhaupt nichts entschieden werden kann. Eine politische Diskussion und Auseinandersetzung muss deshalb vor allem auf der Ebene der Landesparlamente und der Landesregierungen erfolgen.

Lassen Sie mich dennoch auch inhaltlich auf Ihre Frage eingehen: Laut Rundfunkstaatsvertrag soll zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann. Dabei soll die Beitragspflicht bewusst unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung bestehen. Glauben Sie mir, auch mir gefällt nicht alles, was im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeboten wird. Einige Sendungen sehe ich sehr gern, manche Angebote halte ich auch für überflüssig. Entscheidend ist aber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Er fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Ich finde es wichtig, dass es etwa Nachrichtensendungen gibt, deren Redaktionen völlig unabhängig von wirtschaftlichem Druck und den Interessen von Werbekunden arbeiten können. Das Gebührenmodell ist aus meiner Sicht auch besser geeignet, die journalistische Unabhängigkeit zu gewährleisten als etwa eine staatliche Finanzierung aus Steuermitteln. Trotz aller berechtigten Kritik halte ich den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk deshalb für unverzichtbar.

Für den Großteil der Bürger hat die Umstellung auf die Haushaltsabgabe zudem eine kleine Entlastung gebracht. Außerdem gibt es weiterhin Befreiungsmöglichkeiten von der Beitragspflicht etwa für Menschen mit Behinderung. Voraussichtlich Ende des Jahres erhalten die Ministerpräsidenten der Länder einen Evaluationsbericht zum aktuellen Gebührenmodell. Dabei soll insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag geprüft werden. Wenn Mehreinnahmen entstehen, die über dem tatsächlichen Bedarf der Sender liegen, sollte aus meiner Sicht eine Entlastung der Gebührenzahler Priorität haben.

Mit herzlichen Grüßen

Jan-Marco Luczak

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