Frage von Jens C. • 26.03.2023
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Antwort von Jan Kürschner Bündnis 90/Die Grünen • 06.04.2023
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.