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Jan Kürschner
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Frage von Bernhard B. •

Die Verfassungsrechtlerin A. K. Mangold hat in einem Presse-Artikel überzeugend dargestellt, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sind. Unterstützen Sie ein AfD-Verbot?

Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag zum Verbot der AfD ausgearbeitet. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch hoch.

Dazu eine weitere Frage: Warum ändern die demokratischen Parteien mit ihrer (noch vorhandenen) 2/3-Mehrheit das Grundgesetz bzw. die Verfassung nicht so, dass das Verfassungsgericht einem Verbotsantrag zustimmen MUSS? Anders formuliert: Warum werden die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot nicht in der Weise gesenkt, dass ein AfD-Verbotsverfahren ohne das Risiko einer Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden kann? Sollte die AfD – wie bereits in zwei Bundesländern – auch auf Bundesebene eine Sperrminorität erzielen, wird es dafür zu spät sein.

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Antwort von
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Lieber Herr B.

ich kenne den von Ihnen erwähnten Presseartikel. Ob die AfD insgesamt und auf Bundesebene bereits jetzt verboten werden könnte, halte ich für möglich, soweit ich dies von Schleswig-Holstein aus beurteilen kann.

Ob der Gruppenantrag einzelner Abgeordneter aus verschiedenen Parteien Erfolg haben könnte, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich lese aber davon, dass sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD öffentlich dagegen aussprechen. Für eine Änderung des Grundgesetzes bräuchte es die Stimmen der CDU/CSU und SPD, ohne die es keine 2/3-Mehrheit im Bundestag geben wird.

Nun zu Ihrer Frage, warum die oft zitierten "hohen Hürden" des Parteiverbotsverfahren nicht abgesenkt werden sollen. Ich halte das für keine gute Idee, denn das könnte dazu führen, dass sich Regierungskoalitionen konkurrierende Partei einfach ausschalten könnte.

Ich wüsste auch nicht, wie man das anstellen sollte, ohne das Grundgesetz insgesamt ganz anders zu gestalten. Und das ist nicht möglich, denn in Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz enthält eine sogenannte Ewigkeitsklausel für die Garantie der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz und dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 Grundgesetz. Der Inhalt dieser ewigen Artikel bildet die sogenannte freiheitliche demokratische Grundordnung, die vom Gesetzgeber nicht verändert werden können, auch nicht durch eine Grundgesetzänderung. Wünscht sich eine Personengruppe, z. B. eine Partei, ein Abweichen von dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gilt sie als "extremistisch". Die Bundes-AfD ist bislang noch ein "Verfachtsfall" in Bezug auf solchen Extremismus. Ich selbst halte die AfD auf jeden Fall für extremistisch und denke auch, dass der Verfassungsschutz irgendwann zu derselben Bewertung kommen wird.

Allerdings sehe ich auch eine Gefahr darin, dass dies sich noch hinziehen könnte: https://jan-kuerschner.de/landtag/warum-dauert-das-alles-so-lange-ablauf-eines-moglichen-afd-verbotsverfahrens/

Allein der Extremismus kann jedoch bei einer Partei nicht zu einem Verbot führen. Die Gedanken sind frei und bloße Wunschvorstellung - so verkehrt man diese halten mag - kann nicht in einem Parteiverbot münden. Das geht nur, wenn die Partei auch "darauf ausgeht", ihre extremistische Wunschvorstellung in die Realität zu übertragen. Ich persönlich schätze es so ein, dass die AfD genau dies bereits unternimmt, aber die Bewertungen dazu gegen wohl noch auseinander, jedenfalls was die AfD insgesamt angeht.

Zurück zu Ihrer Idee, deren Entstehung ich gut verstehen kann: das wäre aus meiner Sicht keine gangbare Lösung.

 

 

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