Frage an Jan Hoffmann von Detlef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
sehr geehrter Herr Hoffmann.
keine Patei hat es bis jetzt nicht geschaft, die U-Bahnstation -Mundsburg endlich behinderten & familien gerechtumgebaut wird im falle einer Wahl ins Rathaus Sie sich besonders für das objekt einsetzen werden ?
mit freundlich Grüßen
Detlef Heinrich Uhlenhorst
Sehr geehrter Herr Heinrich,
die Piratenpartei Hamburg fordert einen umfassenden und durchdachten Ausbau des öffentlichen Verkehrsraumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und zu erleichtern.
Dabei muss eng mit Expertenverbänden wie der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und dem Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. und weiteren Verbänden zusammengearbeitet werden. Deren jahrzehntelange Erfahrung und Forschungsarbeit zur Wirksamkeit und Umsetzung von Barrierefreiheit im Verkehr müssen die Grundlage für städtische Maßnahmen sein.
Der barrierefreie Ausbau der U- und S-Bahnhöfe muss konsequent und umfassend vorangetrieben werden. Es muss das Ziel der Maßnahmen sein, Fahrgästen mit Kinderwagen, schwerem Gepäck, im Rollstuhl oder mit Rollator die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel überall zu ermöglichen und zu erleichtern.
Die Piratenpartei Hamburg bekräftigt dabei die Forderung der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) nach einer Verpflichtung von Senat und Verkehrsunternehmen zum barrierefreien Ausbau von 10 Bahnhöfen pro Jahr.
Im Straßenverkehr müssen konsequent Maßnahmen vorangetrieben werden, die die Verkehrssicherheit alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen verbessern. Akustische Ampeln, Bodenindikatoren auf Gehwegen und taktile Darstellungen des Verlaufs von Kreuzungen und Querungen erleichtern blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung und sollen flächendeckend zum Einsatz kommen.
Außerdem ist die Hamburger Bauordnung um die spezifische Verpflichtung zu erweitern, Baustellen so zu sichern, dass auch für blinde, sehbehinderte und Menschen im Rollstuhl keine Gefahr besteht. Dies ist zwar in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen des Bundesministeriums für Verkehr von 1995 festgeschrieben, wird jedoch in der Praxis häufig vernachlässigt und ist bisher einzig in der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein widergespiegelt.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Hoffmann