Frage von Felix S. • 11.03.2016
Antwort von Jan Havlik FDP • 13.03.2016
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrter Herr S.,
(...) Nein. "Nebeneinkünfte" meinen hier Lohn, Gehalt und sonstige Einkünfte, die die Abgeordneten neben ihren Diäten erhalten. Eine solche Offenlegung begünstigt bestimmte Berufsgruppen, deren Einkünfte beispielsweise in Besoldungslisten abgelesen werden können, während es andere Berufsgruppen, besonders aus dem Bereich der Selbständigen und anderer freien Berufe, benachteiligt, da deren Einkommen Teil ihres Geschäftsgeheimnisses sind. (...)