Frage an Jan Aussieker von Ulrich H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Herr Aussieker,
nachfolgend Beispiele betreffend Ihre Rückftrage zum Them Bauen im Außenbereich:
Insbesondere bei Resthöfen ist zum privilegierten Umbau die vorherige Eigennutzung erforderlich (Außenbereichserlass), was z.B. dazu führt, das Bauwillige einen Resthof erwerben und "scheinbewohnen" müssen, um danach privilegiert umbauen zu können.
Folgende Regelung gilt wohl auch noch weiterhin:
"Familienheime mit nur einer Wohnung sollen 160 qm,
Familienheime mit zwei Wohnungen 250 qm Wohnfläche nicht überschreiten."
Diese Werte sind angesichts der baulichen Struktur von Resthöfen nicht immer ohne Weiteres einzuhalten bzw. umzusetzen.
Dies sind nur zwei Beispiele neben vielen anderen Hürden, die die Nachnutzung freiwerdender Hofstellen in den Dörfern nicht unbedingt erleichtern, während die Kommunen weiter munter Flächen verbrauchen indem Neubaugebiete ausgewiesen werden.