Frage an Jakob Schwimmer von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Schwimmer,
als Erdinger sind Ihnen die Nöte der Münchner Mieter sicherlich nicht fremd.
Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation erlassen.
Am 19. Oktober haben Sie sich gegen einen Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen. Ich möchte Sie daher fragen:
* welche besseren Konzepte Sie zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation haben?
* ob Sie der Meinung sind, dass § 172 Bundesbaugesetz geändert werde müsste und es den Kommunen freigestellt werden sollte, von sich aus einen Genehmigungsvorbehalt einzuführen?
Schließlich kennen diese die Nöte Ihrer Bürger besser als das die Bundesländer, die ja in vielen Regionen mit gegenteiligen Problemen (Bevölkerungsschwund) zu kämpfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl