Frage von Kamilla M. • 14.01.2022
Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.
Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.
Antwort von Isabel Cademartori SPD • 07.02.2022
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Darüber, wie nach der potentiellen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht weiter vorgegangen werden könnte, wird der Deutsche Bundestag zeitnah unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und einer Einschätzung des Ethikrates beraten. Welche Rolle die 2G- und 3G-Regelungen hierbei spielen wird selbstverständlich Berücksichtigung finden. Noch ist der Prozess der Entscheidungsfindung allerdings nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Cademartori MdB