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Frage von Torsten B. •

Frage an Iris Hoffmann von Torsten B. bezüglich Verbraucherschutz

Tag Frau Hoffmann,

Ihre singuläre Antwort habe ich gelesen, auch die nichtssagenden Infos auf Ihrer privaten Hompage.

Ihre Aussage:
"Auch existieren Grenzfälle wie beispielsweise Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Raps und Mais enthalten kann. Der Pollenanteil an der Gesamtmenge des Honigs beträgt jedoch nur 0,1 bis 0,5 Prozent und liegt damit grundsätzlich unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent"
....ist leider nur die halbe Wahrheit.

Für gentechnisch veränderte Pflanzen im Freisetzungsversuch gibt es keine Verunreinigungstoleranz (will heißen: 0,0 Prozent Schwellenwert). in einem sehr guten Beitrag von MdB Dr. Terpe (Bündnis90/Die Grünen) können Sie das gerne noch einmal nachlesen.

Ich wette mit Ihnen um 5-kg Rapshonig (aus ökologischer Herstellung), dass in Schönfeld Mühlen-Eichsen eine Verunreinigung des Honigs stattgefunden haben MUSS; dieser Versuch war einfach viel zu groß und die Imker waren viel zu nah
(obwohl wenige m2 für den Versuch sicher auch gereicht hätten).

Die Menschen in Ihrem Wahlkreis waren demnach tatsächlich Versuchskaninchen der SPD Gen-Lobby und durften es nicht einmal wissen.

Nennen Sie das vielleicht seriöse und bürgernahe Politik, Frau Hoffmann?

Alle Fragen zum Freisetzungsversuch in Schönfeld Mühlen-Eichsen stehen unbeantwortet im Raum und warten weiterhin auf Ihre Antworten:

Nachgefragt:
Wussten Sie denn überhaupt, dass es für GVO im Freisetzungsversuch keinerlei Verunreinigungstoleranz gibt, weil diese genveränderten Pflanzen für den Verkehr nicht zugelassen sind?

MfG
T.Both

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