Frage an Iris Firmenich von Eric M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Firmenich,
Vor 3 Jahren hat unsere Landesregierung sachsenweit die Sächsische Ehrenamtskarte eingeführt. Diese können alle Engagierten erhalten, die unter anderem folgendes Kriterium erfüllen:
"Die Begünstigten sollen zum Zeitpunkt der Bewerbung ein überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweislich ausüben."
Nun habe ich in der Zeitung gelesen, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, sogar Wehrleiter, kaum auf eine solche Stundenzahl kommen. Da die Stundenzahl eine Vorgabe des Sächsischen Sozialministeriums und deren Änderung somit Aufgabe des Landes Sachsen ist, wende ich mich mit folgender Frage an Sie, Frau Landtagsabgeordnete:
Warum setzen Sie sich nicht für eine Verringerung der Stundenzahl zugunsten derer, die ihr Leben für uns riskieren, im Landtag ein?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Mittmann,
danke für Ihre Anfrage. Ich habe dieses Problem bisher noch von keiner anderen Seite gehört, werde mich aber darum kümmern. Selbstverständlich schätze ich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sehr und unterstütze sie in jeder Hinsicht. Bis zu einer ausführlicheren Antwort bitte Sie um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüße
Iris Firmenich
Sehr geehrter Herr Mittmann,
nach Rücksprache mit dem zuständigen Sozialministerium möchte ich Ihnen nun auf Ihre Frage ausführlich antworten:
Bürger, die sich in einem wirksamen Umfang nachhaltig, also über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, ehrenamtlich engagieren sollen mit der Ehrenamtskarte eine Anerkennung ihrer Leistung erfahren. Von einem „wirksamen Umfang“ ist auszugehen, wenn durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder ca. 250 Stunden im Jahr geleistet werden. Diese Grenze ist deshalb eingeführt worden, weil man mit der Ehrenamtskarte wirklich das besondere ehrenamtliche Engagement anerkennen wollte. Setzt man die Grenze wesentlich niedriger an, nimmt man der Ehrenamtskarte ihre Bedeutung. Auch soll bewusst nicht unterschieden werden, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten z. B. besonders wichtig oder weniger wichtig sind. Wer wollte dies gerecht bewerten? Anerkannt werden soll das Engagement für das Gemeinwesen.
Bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr können zur Ermittlung des durchschnittlichen Stundenumfangs über die konkreten Einsatzzeiten hinaus alle weiteren zeitlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann stehen,also z. B. Schulungen, Fort- und Weiterbildung, Übungen, Leistungsvergleiche, Wartung von Technik, Ausrüstung und Anlagen usw. So wie ich die Arbeit der Feuerwehrkameraden kenne, kommen da genügend Stunden im Jahr zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Firmenich MdL