Frage von Jan M. • 06.07.2022
Unterstützen Sie die Forderung nach einer Amnestie bzw. Einstellung von Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht im Außenbereich wie sie in den 2 letzten Wintern bei Versammlungen galten?
Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach §5 Abs. 9 IfSG stellte hierzu keine Evidenz fest [1], Zitat: „Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.“