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Ingrid Remmers
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Frage von Yana Ö. •

Frage an Ingrid Remmers von Yana Ö. bezüglich Familie

Frage:

Wenn ich in einem sehr hellhörigem Mehrfamilienhaus wohne, wieviel Stunden von morgens bis abend muss man hinnehmen, das ein Kind trampelnd durch die Wohnung rennt, die Mutter auch immer trampelnd durch die Wohnung rennt. Das Katzespielzeug auf dem Boden gerollt wird die mich als Untermieter daran erinnern das Jemand eine Biliardkugel auf dem Boden rollt, was auch Nachts zu hören ist?

Mit freundlichem Gruß FRau Yana Özer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Özer,

vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzliche Nachtruhe gilt im Allgemeinen von 22:00 bis 6:00 und ganztägig an Sonn- und Feiertagen. In diesem Zeitraum ist ruhestörender Lärm zu unterlassen, so dass für alle Bürgerinnen und Bürger eine Nachtruhe möglich ist. Das gilt natürlich auch für Mehrfamilienhäuser. Falls ein Gespräch mit den Nachbarn über eine Lärmreduzierung nicht möglich ist, kann natürlich auch der Vermieter kontaktiert werden.

Ich hoffe, Sie können mit Ihren Nachbarn in dieser Sache eine Lösung finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingrid Remmers