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Ingrid Remmers
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Frage von Udo P. •

Frage an Ingrid Remmers von Udo P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Remmers!
Liebe Ingrid!

Wie dir bekannt ist, wurde im Jahr 1999 das Verfahren des sogenannten Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren) eingeführt, um auch "Menschen ohne Gewerbeschein" den Weg aus den Schulden zu ermöglichen.
Das Verfahren als solches bis zum Ende erstreckt sich zur Zeit über einen Zeitraum von sechs Jahren.

Aufgrund der Tatsache, dass in diesen schwierigen durch die neoliberale Politik verursachte Krise und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit des "Prekariats" vermehrt unschuldig Menschen und damit Familien den Weg in die Privatinsolvenz gehen müssen, wäre es angebracht, die Frist in Deutschland auf mindestens die Hälfte des jetzigen Zeitraumes von sechs Jahren auf drei Jahre zu verkürzen und mit dieser Massgabe auch eine europäische Lösung anzustossen und anzustreben.

In reflektiere mit dieser Nachricht einen mir bekannten Fall von einem Nachbarn mittleren Alters, der als Geschäftsnachfolger eines kleinen Geschäftes hier in A..... vom Besitzer vorgesehen ist und zur Zeit als Angestellter bei diesem arbeitet. Aufgrund eines Privatinsolvenzverfahrens kann diese Nachfolge aus bekannten Umständen erst in fünfeinhalb Jahren angetreten werden.

In deiner Eigenschaft als MdB der Partei DIE LINKE möchte ich dich fragen, ob du eine derartige Regelung, wie nicht nur ich sie andenke, unterstützen würdest und ob eine Petition in diese Richtung Sinn machen würde, um einen entsprechenden Gesetzentwurf zu forcieren und wie steht es damit, diesen Gedanken innerhalb deiner Fraktion weiterzuentwickeln.
Hat die Partei DIE LINKE in diesem Zusammenhang etwas "zu bieten"? Im Programm habe ich nichts gefunden.

Udo Pahl

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pahl,

vielen Dank für die Frage nach dem Privatinsolvenzrecht. Die Frage nach den Fristen bis zum Ende einer Privatinsolvenz tritt immer wieder auf. Im Moment diskutieren auch wir im Rahmen des Verbraucherschutzes darüber, ob sechs Jahre eine angemessene Zeit sind.
Ich bin der Meinung, dass mindestens die ursprüngliche Regelung, wonach für Menschen die seit mehr als 10 Jahren verschuldet sind, die sogenannte Wohlverhaltensperiode nicht länger als 5 Jahre dauern sollte, wieder eingesetzt werden muss. Diese Regelung wurde im Jahr 2005 abgeschafft.
Darüber hinaus muss m.E. geprüft werden, ob in den Fällen, in denen sich Menschen unschuldig oder zumindest unwissend verschuldet haben, Einzelfallprüfungen und -regelungen zugelassen werden können. Vor diesem Hintergrund, dass die Ursachen für Verschuldungen höchst unterschiedlicher Natur sind, halte ich es für problematisch eine pauschale Position einzunehmen.
Allerdings halte ich eine Petition in diesem Zusammenhang durchaus für hilfreich, da die zuständigen Ministerien oft erst durch solche Bürgerinitiativen Handlungsbedarf erkennen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingrid Remmers