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Ingrid Lenz-Aktas
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Frage von Karl Dr. H. •

Frage an Ingrid Lenz-Aktas von Karl Dr. H. bezüglich Umwelt

1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und Erholungsräumen?

2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,

vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie und viele Menschen im Ballungsraum München aufgrund der "Südring-Debatte" aktuell besonders beschäftigen.

1. Natur- und Umweltschutz müssen immer einen höheren Stellenwert haben, da der Mensch mit und in der Natur lebt und sie nicht reproduzieren kann. Verkehr ist menschengemacht und kann und muss geleitet werden. Es ist Aufgabe der Politik, Verkehr wo immer möglich auf die Schiene zu verlagern und so Straßenverkehr zu beschränken, insbesondere in besonderen Natur- und Erholungsräumen.

2. Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie hat hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände bestätigt. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, eine Machbarkeitsstudie nach einem Zwischenbericht abzubrechen, sondern möchte das schlussendliche Ergebnis erfahren, damit sich später niemand in Spekulationen ergehen kann, was die Endfassung der Studie ergeben hätte. Letztlich festgestellte Raumwiderstände sind dann Ausgangspunkt sämtlicher weiterer Überlegungen.

3. Mensch und Natur muss meiner Meinung nach bestmöglich vor Lärm und Immissionen geschützt werden, deshalb sind die Vorschriften jeweils den neuesten Erkenntnissen anzupassen. Ich halte es für ganz wesentlich, dass auf den Straßen künftig Fahrzeuge unterwegs sind, die nicht laut und emissionsarm sind, und sehe die Zukunft beispielsweise in Elektrofahrzeugen.

4. Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass geltendes Recht nicht eingehalten wird. Es muss zwingend umgesetzt werden. Lärm hat erwiesenermaßen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und damit Folgewirkungen, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht vernachlässigt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Lenz-Aktas